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Verlängerung der Ausschlussfristen für Unternehmen - Was sind die Konsequenzen?
Zuvor konnte ein Antragsteller oder Bieter (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) bei Erfüllen eines Ausschlussgrundes im Sinne des Vergabegesetzes damit rechnen, nach rechtskräftigem Urteil oder Bußgeldbescheid für einen Zeitraum von entweder zwei oder vier Jahren von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden – dies ist abhängig von der Art und Schwere des Verstoßes.
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