Ausschreibungen: Das müssen Sie beachten, wenn Sie ein Angebot erstellen

Bevor Sie ein Angebot einreichen, sollten Sie als Bieter sicherstellen, dass die Ausschreibungsunterlagen den Ausschreibungsregeln entsprechen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie Ihre Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sorgfältig überdenken.

14.02.2022

Aus einem aktuellen Fall der dänischen Beschwerdekammer für Ausschreibungen geht hervor, dass strenge Anforderungen an die Kenntnis der Ausschreibungsregeln des Bieters gestellt werden. Es reicht daher nicht aus, zu beurteilen, ob der Vertrag einen guten Business Case darstellt. Als Bieter müssen Sie auch beurteilen, ob die Ausschreibungsunterlagen den Ausschreibungsregeln entsprechen. Andernfalls riskieren Sie als Gewinner der Ausschreibung, dass der Auftraggeber den Vertrag kündigen kann. Das geht aus einem Beschluss der Beschwerdekammer vom 14. Juli 2021 hervor.

Der Fall betraf eine beschränkte Ausschreibung nach dem Vergabegesetz für einen Vertrag über den Betrieb, die Wartung, die Betreuung und Weiterentwicklung des digitalen Grundbuchs. Die Nationale Justizbehörde (Auftragsbehörde) hatte zwei Angebote erhalten, eines davon von DXC Technology Danmark A/S (DXC).

DXC behauptete während des Verfahrens unter anderem, dass dem Auftraggeber bei der Bewertung des Teilkriteriums „Preis“ ein Vergleichsfehler unterlaufen sei und dass die Bewertungsmethode nicht dafür geeignet war, das finanziell günstigste Angebot zu ermitteln.

Die Beschwerdekammer kam zu dem Schluss, dass es ein Grundprinzip des Vergaberechts ist, dass der öffentliche Auftraggeber klar beschreibt, was zu beschaffen ist, und die Angebote entsprechend zu bewerten sind. Der Beschwerdeausschuss stellte fest, dass es Mängel in Bezug auf das Bewertungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen gab. Die Bewertungsmethode spiegelte nicht die erwartete Auftragsvergabe wider, und es war dem Bieter nicht möglich, ein Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu unterbreiten. Die Beschwerdekammer entschied daher, die Vergabeentscheidung aufzuheben.

Der Auftragsbehörde hat den Auftrag daraufhin neu ausgeschrieben, und nach drei Versuchen wurde der Zuschlag an Netcompany vergeben. DAHL hat DXC in dem oben genannten Fall vertreten.

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