Vorsteuervergütung

Ein Unternehmen, das in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf digitalen Antrag erstattet bekommen. Für deutsche Unternehmen ist der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Die Abzugsberechtigung richtet sich nach dem jeweiligen Steuerrecht des Mitgliedstaates, in dem die Umsatzsteuer gezahlt wurde. Das BZSt leitet den Antrag nur an die zuständige Behörde im Mitgliedstaat der Erstattung weiter.

  • Antragsfrist: Eingang bis zum 30. September des Folgejahres.                                                                                                        (Für 2023: 30. September 2024 | Für 2024: 30. September 2025).
  • Form: elektronisch im Online-Portal des BZSt (BOP).
  • Vergütungszeitraum: Min. drei Monate, max. ein Kalenderjahr (nach Rechnungsdatum).
  • Mindestbetrag: 50,00 EUR / 372,98 DKK1 für ein Kalenderjahr.

1. Vorsteuerabzug auf Aufwendungen für Fahrzeuge und deren Betrieb:

  • Pkw (bis zu 9 Personen): Die Umsatzsteuer bei Fahrzeugkauf oder Betrieb (Tankbelege, Maut, etc.) ist nie absetzbar; bei Fahrzeugmiete (und operationellem Leasing) ist die Umsatzsteuer teilweise abzugsfähig, wenn die Nutzungsdauer 6 Monate oder mehr beträgt und das Fahrzeug zu min. 10 % gewerblich genutzt wird (der abzugsfähige Betrag wird regelmäßig auf der Rechnung ausgewiesen).
  • Lieferwagen und Lkw bis zu 3t: Bei ausschließlich gewerblicher Nutzung ist die Umsatzsteuer bei Anschaffung, Fahrzeugmiete und Betrieb voll abzugsfähig. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, ist zu unterscheiden: die beim Fahrzeugkauf anfallende Umsatzsteuer ist unter keinen Umständen absetzbar, umsatzabhängig ist jedoch die anfallende Umsatzsteuer bei Fahrzeugmiete zu 1/3 absetzbar
  • Lieferwagen und Lkw über 3t: Die Absetzbarkeit der anfallenden Umsatzsteuer bei Anschaffung, Fahrzeugmiete und Betrieb richtet sich nach dem Umfang der gewerblichen Nutzung, bei ausschließlich gewerblicher Nutzung daher 100%.

Ausnahme Øresundbrücke: Die anfallende Umsatzsteuer auf die Mautgebühr ist immer – auch bei Nutzung eines Pkw – voll absetzbar. (Entgelte für Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel sind in Dänemark umsatzsteuerbefreit).

2. Beherbergungskosten

  • Die Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen ist bei ausschließlich gewerblichem Anlass voll abzugsfähig; davon zu trennen sind Restaurantdienstleistungen, insb. Frühstück (Übernachtungsleistung und Restaurantleistung müssen gesondert ausgewiesen werden).
  • Nicht abzugsfähig ist die Wohnung als Unterkunft für Mitarbeiter, Ausnahmen u.U. bei kurzfristigen Entsendungen.

3. Restaurantdienstleistungen und sonstige Verpflegungsaufwendungen 

  • Restaurantdienstleistungen: Bei ausschließlich gewerblichem Anlass ist die Umsatzsteuer iHv. 25% absetzbar (auch das Frühstück bei gewerblichen Hotelübernachtungen). Ein gewerblicher Anlass besteht auch bei Restaurantbesuchen im Zusammenhang mit Konferenzen oder sozialen Anlässen des Unternehmens wie Weihnachtsfeiern.
  • Gezahlte Umsatzsteuer bei Verpflegungsaufwendungen für konkrete unternehmensbezogene Veranstaltungen in den eigenen Räumlichkeiten ist abzugsfähig, sofern diese keine soziale Veranstaltungen sind (z.B. interne Schulungen, Aufsichtsratssitzungen).
  • Zusatzverpflegung im Zusammenhang mit unangekündigten und notwendigen Überstunden ist voll abzugsfähig.
  • Nicht abzugsfähig ist die Umsatzsteuer für andere Verpflegungsleistungen, etwa für Mittagessen oder Kaffee für die eigenen Mitarbeiter, wenn dieses gratis zur Verfügung gestellt werden oder Verpflegungsaufwendungen (z.B. Catering, Supermarkteinkäufe) für soziale Veranstaltungen.

4. Sonstige absetzbare Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben 

  • Umsatzsteuer auf Arbeitskleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird und wenn diese dem Arbeitgeber gehört.
  • Festnetzanschlüsse des Unternehmens zu 100%; Umsatzsteuer iHv 50 % absetzbar, wenn diese in Privaträumen des Mitarbeiters installiert wurden und die Rechnung an das Unternehmen gestellt wird und von diesem beglichen werden.
  • Mobiltelefonrechnungen nach dem Anteil der beruflichen Nutzung
  • Laptop, usw. nach dem Anteil der beruflichen Nutzung

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Antrag auf Vorsteuervergütung für gezahlte Umsatzsteuer in Dänemark.