Ausschreibungen in Dänemark – wann gelten welche Regeln?

Angebotsgesetz, Ausschreibungsgesetz, Vergaberichtlinie? Was müssen Sie bei Ausschreibungen in Dänemark beachten?

Ausschreibung

Die Ausschreibungsregeln in Dänemark sind umfassend, und um für öffentlich ausgeschriebene Aufträge berücksichtigt zu werden, sollten sich Bieter mit den dänischen Ausschreibungsregeln vertraut machen. Für Bieter der Bauindustrie sind im Allgemeinen zwei Regeln zu beachten, denen der Auftraggeber bei der Ausschreibung von Aufträgen unterliegt. Die Vergaberichtlinie ist EU-Recht und das Angebotsgesetz gilt nur für dänische Auftraggeber.  

Angebotsgesetz 

Das Angebotsgesetz gilt für Bau- und Konstruktionsaufgaben, bei denen der Gesamtwert den EU-Schwellenwert von DKK 40.000.000 / EUR 5.383.000 nicht überschreitet. 

Nach dem Angebotsgesetz ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Abschluss von Bauverträgen mit einem Auftragswert von mehr als 3 Mio. DKK Ausschreibungen abzuhalten. Bei Verträgen zwischen 300.000 und 3 Mio. DKK kann der Auftraggeber informellere Verfahren wählen.   

Vergaberichtlinie und Ausschreibungsgesetz 

Die EU-Vergaberichtlinie wird in Dänemark mit dem Ausschreibungsgesetz umgesetzt. Das dänische Ausschreibungsgesetz beinhaltet die Regeln und das Verfahren, die der Auftraggeber beim Kauf von Waren, Dienstleistungen, sowie Bau- und Konstruktionsaufgaben über dem EU-Schwellenwert einhalten muss.  

Das Ausschreibungsgesetz beschreibt unter anderem, welche Form der Ausschreibung der Auftraggeber wählen kann oder muss, wie er einen Lieferanten auswählt und verschiedene Angebote bewertet. Das Ausschreibungsgesetz trägt dazu bei, dass die Beschaffungsprozesse und die Auswahl der Lieferanten in allen EU-Mitgliedstaaten fair sind.  
 

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1.6.2021


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