Zwangsauflösungen von Gesellschaften

ZWANGSAUFLÖSUNGEN: Jedes Jahr werden hunderte von Gesellschaften von dem dänischen Gewerbeamt zwangsaufgelöst. Aber warum kommt es überhaupt zu Zwangsauflösungen? Und welche Konsequenzen haben diese für die Geschäftsführung der Gesellschaft und deren Geschäftspartner?

1. Ursachen

"Zwangsauflösung" ist kein angenehmes Wort. Wenn das Gewerbeamt mit einer Zwangsauflösung droht, sollte dies unbedingt ernst genommen werden. Das Fortbestehen der Gesellschaft ist gefährdet. Wenn die Geschäftsführung nicht unverzüglich gegensteuert, kann es das Ende der Gesellschaft bedeuten.

Das dänische Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) kann das Insolvenzgericht bitten, eine Kapitalgesellschaft aufzulösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• Die Gesellschaft hat den Jahresbericht nicht rechtzeitig eingereicht.

• Die Gesellschaft hat keine Geschäftsführung.

• Die Gesellschaft hat keinen Wirtschaftsprüfer angemeldet oder

• Das Gesellschaftskapital ist nicht eingezahlt worden.

2. Verlauf

Der erste Brief vom Gewerbeamt enthält eine Frist von acht Werktagen. Verpasst die Gesellschaft diese Frist, wird eine Geldstrafe gegen jedes Mitglied des Aufsichtsrates verhängt. Verpasst die Gesellschaft darüber hinaus eine weitere, vierwöchige Frist, können die Behörden ohne weitere Mahnungen das Insolvenzgericht mit der Auflösung der Gesellschaft beauftragen. Wenn hierauf keine Reaktion erfolgt, wird die Zwangsauflösung veranlasst. Von diesem Zeitpunkt an vertritt ein Insolvenzverwalter die Gesellschaft.

Ab der Beauftragung des Insolvenzgerichts durch das Gewerbeamt hat die Gesellschaft in der Regel eine Frist von drei Monaten, um eine Wiederaufnahme der Gesellschaft zu beantragen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, erfolgt die Auflösung der Gesellschaft. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit wird zudem ein Insolvensverfahren eröffnet.

3. Warnung an Geschäftspartner

Falls man erfährt, dass sich ein Geschäftspartner in einem laufenden Zwangsauflösungsverfahren befindet, dürfen keine weitere Kredite gewährt werden. Es handelt sich um ein Alarmsignal, das darauf hindeutet, dass die Gesellschaft möglicherweise vor dem Konkurs steht.

September 2016