WorkplaceDenmark.dk jetzt auch auf Deutsch

ARBEITSRECHT: Viele nach Dänemark entsandte Arbeitnehmer kommen aus Deutschland und Polen. „Arbejdstilsynet“ bietet die Website WorkplaceDenmark.dk deswegen jetzt auch auf Deutsch und Polnisch an.

Ausländische Arbeitnehmer konnten sich seit Juni 2016 auf Website WorkplaceDenmark.dk auf Englisch über ihre Rechte und Pflichten bei der Tätigkeit in Dänemark informieren. Ein großer Teil der entsandten Mitarbeiter kommt jedoch aus Deutschland und Polen, weshalb die komplette Website nun auch ins Deutsche und Polnische übersetzt wurde.

Gesetze und Verordnungen sind jedoch auf Englisch zu finden.Ein zentraler Eingang für entsandte MitarbeiterWorkplaceDenmark.dk wurde von „Arbejdstilsynet“ in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, z.B. SKAT und der Berufgenossenschaft („Arbejdsmarkedets Erhvervssikring“) ins Leben gerufen.

Ziel der Website ist es, ausländischen Mitarbeitern den Zugang zu Informationen über den dänischen Markt zu erleichtern und so zu gewährleisten, dass die bestehenden Regeln eingehalten werden.

Der Fokus der Website liegt auf den Gebieten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz sowie das dänische Modell. Außerdem wird über Themen wie Lohngleichheit, die Regeln für Zeitarbeiter und den Arbeitsmarktfond für entsandte Arbeitnehmer (AFU) berichtet.Zugang zu Leidfäden, Merkblättern und Selbstbedienungsformularen.

Im Bereich Arbeitsschutz kann man u.a. über die Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Arbeitsschutzbehörde („Arbejdstilsynet“) lesen und erfahren, wie man seine Arbeitsschutzorganisation etabliert und wie man eine Gefährdungsbeurteilung („Arbejdspladsvurdering“ - APV) durchführt.Die Sicherheit auf Baustellen ist ein Kapitel für sich.

Speziell in der Baubranche gibt es eine erhöhte Zahl von Verschleißerscheinungen und ernsten Arbeitsunfällen – insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern. „Arbejdstilsynet“ hat deswegen eine Reihe von Leitfäden über typische Arbeitsschutzprobleme übersetzt, z.B. über Unfälle, Geräuschbelastungen, Chemie und Staub.Über die Website kann man auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen beantragen und die RUT-Anmeldung vornehmen.

Besuchen Sie die Website: WorkplaceDenmark.dk

Veröffentlicht am 27. April 2017