Wie unterschreiben Sie gesellschaftsrechtliche Dokumente digital?

Eine Reihe von Gesellschaftsdokumenten müssen laut dänischem Gesellschaftsgesetz unterschrieben werden, um rechtswirksam zu sein.

03.02.2022

Die betreffenden Dokumente müssen entweder physisch oder digital signiert werden, damit deren Inhalt Rechtswirkung entfaltet. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der gültigen digitalen Unterschriften.  

Das dänische Gewerbeamt hat am 9. Juli 2021 eine Anleitung über die Anwendung digitaler Signaturen auf gesellschaftsrechtliche Dokumente veröffentlicht. 

Dazu gehören: 

  • Gründungsverträge 
  • Generalversammlungs- und Hauptversammlungsreferate
  • Eigentumsnachweise 
  • Verhandlungsprotokolle von oberen Geschäftsleitungen
  • Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers 

Das dänische Gewerbeamt akzeptiert laut europäischer eIDAS-Verordnung „Qualifizierte elektronischen Signaturen“. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Liste vertrauenswürdiger und qualifizierter Dienstleister für die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten erstellt, eIDAS Trusted List

Die folgenden Unterschriften werden laut Anleitung unmittelbar akzeptiert: 

  • Unterschrift durch eine dazu entwickelte Software, welche NemID anwendet, zum Beispiel Penneo und esignatur. 
  • Unterschrift mit einer der Unterschriftslösungen, die aus der eIDAS Trusted List hervorgeht. 
  • Unterschrift per Hand mittels eines Zeichenprogramms, beispielsweise auf einem iPad mit Touchscreen.

Die folgenden Unterschriften werden laut Anleitung nicht unmittelbar akzeptiert: 

  • Unterschriften in kursiv oder einem anderen Schrifttyp eines Textverarbeitungsprogramms, zum Beispiel Word. 
  • Unterschriften, die ausschließlich durch die E-Mail Adresse des Unterzeichners bestätigt werden.
  • Unterschrift eines Bevollmächtigen im Auftrag des Unterzeichners, wenn der Bevollmächtigte nicht gleichzeitig mit Erklärung beim dänischen Gewerbeamt eingetragen ist. 

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