Wenn Sie temporäre Arbeit in Dänemark nicht anmelden, kann es teuer werden

Ausländische Unternehmen, die für befristete Zeit in Dänemark tätig sind, müssen sich im Register für Ausländische Dienstleister (RUT) anmelden. Unternehmen, die sich nicht im Register eintragen, werden Bußgelder auferlegt.

Ausländische Unternehmen, die vorübergehend in Dänemark tätig sind, müssen sich und ihre Tätigkeiten spätestens, wenn die Arbeit in Dänemark beginnt, im RUT registrieren. Eventuelle Änderungen der Tätigkeiten müssen spätestens am ersten Werktag, nachdem die Änderungen in Kraft getreten sind, gemeldet werden.

Meldet das Unternehmen die Änderungen zu spät oder erteilt falsche oder unzureichende Informationen, kann das Gewerbeaufsichtsamt ein Bußgeld in Höhe von 10 000 DKK auferlegen oder bei der Polizei eine Geldstrafe beantragen. Das Bußgeld wird auf 20 000 DKK erhöht, wenn das Unternehmen es wiederholt unterlässt, Tätigkeiten im RUT anzumelden.

Einem Unternehmen können - in letzter Konsequenz - täglich Bußgelder auferlegt werden, bis es die Registrierung vornimmt.

Dänemark fordert die Anmeldung im RUT, da das Register den dänischen Behörden, Arbeitgeberorganisationen und Fachverbänden Zugang zu den Unternehmensdaten gewährt. Dänische Behörden verwenden die Daten zur Prüfung, ob ausländische Unternehmen die dänischen Gesetze, u.a. Arbeitssicherheit und Steuergesetz, befolgen.

FAKTEN
2017 hat das Gewerbeaufsichtsamt 3 921 Arbeitsstätten besucht, um ausländische Unternehmen zu prüfen. Die besuchten Arbeitsstätten sind nach Nationalität der Unternehmen aufgelistet:

38 % aus Polen
20 % aus Deutschland
5 % aus Litauen
5 % aus der Slowakei
3 % aus Schweden
29 % aus anderen Staaten