Welche Folgen haben die Änderungen des Vergaberechts in Dänemark für Sie?

In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei DAHL wird das dänische Vergaberecht eines unserer Schwerpunktthemen im Jahr 2023 sein: was macht die Auftragsvergabe besonders interessant für Sie und worauf müssen Sie achten, damit Sie erfolgreich auf einen ausgeschriebenen Auftrag aus Dänemark bieten? Eine Reihe von Artikeln wird Ihnen die nötigen Kenntnisse über das Vergabeverfahren in Dänemark vermitteln. Zu den folgenden Themen, werden wir Sie im Laufe des Jahres informieren.

04.05.2023

Azubi-Pflicht: Für bestimmte Aufträge gilt seit dem 1. Juli 2022 die Pflicht, bei der Auftragserledigung Auszubildende einzusetzen.

Änderung der "Divide-or-explain"-Regel: Ausschreibungen im Vergabeverfahren müssen grundsätzlich in kleinere Auftragseinheiten aufgeteilt werden. Andernfalls muss der Auftraggeber begründen, warum er sich für eine Gesamtvergabe entscheidet und von einer Aufteilung absieht. Diese Änderung soll vermehrt kleinere Aufträge in Dänemark zur Folge haben. Verstöße des Auftraggebers gegen diese Pflicht, können durch die Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen geahndet werden.

Fakultativer Ausschlussgrund wird verpflichtend: Bislang hatte der Auftraggeber die Wahl, einen Bieter auszuschließen, sofern schwerwiegende Versäumnisse Zweifel an dessen Integrität begründeten. Dies ist nun ein zwingender Ausschlussgrund.

Verlängerung der Ausschlussfrist: Die maximale Ausschlussfrist für ein Unternehmen, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wurde von 4 auf 5 Jahre verlängert. Für fakultative Ausschlussgründe wurde die Frist von zwei auf drei Jahre verlängert.

Für Fragen zum Vergaberecht oder Vergabeverfahren in Dänemark, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr Informationen zum öffentlichen Auftragswesen finden Sie HIER