Was tun bei Kundeninsolvenz?

INSOLVENZRECHT: Ihr dänischer Kunde ist insolvent – was nun? Als Gläubiger werden Ihnen nach dänischem Recht eine Reihe Möglichkeiten eingeräumt.

Wenn ein dänischer Kunde in die Insolvenz geht, hat der Lieferant das Recht, alle Leistungen zurückzuhalten, bis eine Sicherheit für die Zahlung der Leistungen gestellt wird. Dieses Zurückbehaltungsrecht sichert jedoch lediglich zukünftige Lieferungen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Lieferungen an eine Konkursmasse zurückzubehalten, bis alte Schulden, die vor Abgabe der Konkurserklärung entstanden sind, bezahlt wurden.

Bei dem Konkurs eines Kunden werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Der Gläubiger verliert jedoch normalerweise keine Rechte, wenn er die Forderung nicht anmeldet, und es gibt grundsätzlich keine Ausschlussfrist für die Anmeldung einer Forderung gegenüber dem Konkursverwalter.

Ist die Forderung des Gläubigers vorzugsberechtigt, ggf. in Bezug auf einen Eigentumsvorbehalt, ist es jedoch sowohl notwendig als auch geboten, dass die Forderung so schnell wie möglich geltend gemacht, da eine fehlende Anmeldung dazu führen kann, dass eine ansonsten sichere Forderung infolge von Passivität entfallen kann.

Wenn ein Lieferant Waren auf Kredit aber mit Eigentumsvorbehalt geliefert hat, ist es wichtig, dass die Forderung schnellstmöglich verfolgt bzw. gegenüber dem Konkursverwalter geltend gemacht wird. Allgemeine Eigentumsvorbehalte werden nach dänischem Recht anerkannt, wohingegen erweiterte Eigentumsvorbehalte gemäß deutschem Recht von den dänischen Gerichten grundsätzlich nicht anerkannt werden.  

 

Veröffentlicht im Juli 2017