Was müssen Busunternehmen in Dänemark beachten?

Wenn ausländische Busunternehmen in Dänemark Dienstleistungen erbringen, müssen sie verschiedene Regeln einhalten. Was genau zu beachten ist, haben wir hier kurz zusammengefasst.

Die AHK Dänemark erhält laufend Anfragen zum Thema Busfahrten in Dänemark und den notwendigen Anmeldungen, die deutsche Busunternehmen vornehmen müssen.

Sobald ein Busunternehmen die dänische Grenze passiert, ist zu klären, ob es sich hierbei um eine Entsendung handelt oder nicht.

Grundsätzlich gilt, wer nach Dänemark einreist, um hier eine Dienstleistung für einen in Dänemark angesiedelten Empfänger zu erbringen, muss sich im dänischen Register für ausländische Dienstleister, kurz RUT, registrieren.

Für Busunternehmer gibt es zwei Konstellationen:

1) Bei der Busreise wird keine Dienstleistung erbracht, die eine Meldepflicht hervorruft. Hierbei sind Reisen gemeint, bei der Dänemark von dem Unternehmen durchquert wird (Pausen sind hiervon nicht inbegriffen). Solange das Land also nur durchquert wird bzw. es sich um eine Reise bei „geschlossenen Türen“ handelt, besteht keine Meldepflicht.

2) Anders ist es bei Reisen in Dänemark, wo z.B. ein Zwischenstopp eingelegt wird, um neue Passagiere aufzunehmen, oder wo das Ziel der Reise ein Besuch bei einer Sehenswürdigkeit ist, um dann wieder nach Deutschland zurückzukehren. Hierbei wäre eine Anmeldung ins RUT notwendig, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.

Das dänische Arbeitsaufsichtsamt arbeitet momentan daran, die komplizierteren Regeln für ausländische Busunternehmer in Bezug auf die RUT-Meldung anhand von konkreten Beispielen zu erklären. Die Beispiele und Erklärung der Behörde werden innerhalb der kommenden Wochen erwartet.

Außerdem sind Unternehmen schon ab der ersten Einfahrt nach Dänemark dazu verpflichtet ist, sich bei der Finanzbehörde zu registrieren und monatlich, quartalsweise oder halbjährlich die Umsatzsteuer in Dänemark zu melden.

Die dänische Umsatzsteuer bemisst sich dabei im Verhältnis zum Reisepreis und dem in Dänemark gefahrenen Streckenanteil.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Anmeldung ins RUT? Haben Sie Fragen zum Thema Entsendung nach Dänemark oder zur umsatzsteuerlichen Registrierung?

Die AHK Dänemark ist Ihnen gerne behilflich, um Ihren Einstieg in Dänemark so einfach wie möglich zu gestalten.