Steuerpflicht in Dänemark: Wann setzt sie ein für deutsche Unternehmen und ihre Mitarbeiter?

Die dänischen Behörden haben den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in den Blick genommen. Davon sind auch in Dänemark operierende deutsche Unternehmen betroffen sowie deutsche Staatsbürger, die für deutsche Unternehmen in Dänemark arbeiten.

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Die Behörden prüfen unter anderem, ob die Steuern korrekt an Dänemark gezahlt werden.

In einigen Fällen werden deutsche Unternehmen und Bürger in Dänemark im Hinblick auf das Einkommen aus der Arbeit in Dänemark steuerpflichtig.

Steuerpflicht deutscher Unternehmen in Dänemark

Deutsche Unternehmen sind in Dänemark steuerpflichtig, wenn sie in Dänemark eine Betriebsstätte etablieren.

In diesem Fall muss das Gehalt der deutschen Arbeitnehmer in Dänemark versteuert werden, da die Arbeitnehmer in Dänemark steuerpflichtig sind.

Grundsätzlich gilt, dass wenn das deutsche Unternehmen keine Betriebsstätte in Dänemark hat und gleichzeitig die "Arbeitgeberrolle" gegenüber den deutschen Arbeitnehmern behält, in Dänemark keine Steuer gezahlt werden muss. Das gilt für das Unternehmen und den Arbeitnehmer.

Steuerpflicht deutscher Staatsbürger in Dänemark

Unter Umständen können deutsche Staatsbürger, die in einem deutschen Unternehmen in Dänemark arbeiten, jedoch auch dann in Dänemark steuerpflichtig werden, wenn das deutsche Unternehmen keine Betriebsstätte in Dänemark hat.

Wenn das deutsche Unternehmen z.B. Arbeiten für ein dänisches Unternehmen ausführt, muss das dänische Unternehmen die dänische Lohnsteuer für den deutschen Angestellten abrechnen. Dies gilt, wenn das dänische Unternehmen der tatsächliche Arbeitgeber ist bzw. wenn der deutsche Arbeitnehmer an das dänische Unternehmen "ausgeliehen” wurde.

Die deutschen Staatsbürger werden dann in Dänemark "außerhalb" ihrer Beschäftigung in der deutschen Firma steuerpflichtig. Die tatsächlichen Verhältnisse sind entscheidend.


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