Steuerfreie Fahrtkostenerstattung – Kontrolle durch Arbeitgeber

Im vorliegenden Fall bestätigte das Gericht die Entscheidung des Finanzamtes, dass die Dokumentationspflichten zur steuerfreien Fahrtkostenerstattung an den Arbeitgeber nicht eingehalten wurden.

In der Sache ging es darum, inwieweit die steuerfreie Fahrtkostenerstattung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer in Höhe von 25.000 DKK steuerfrei ausgezahlt werden konnte. Das Finanzamt hatte die Steuerfreiheit auf Seiten des Arbeitnehmers verneint und sein steuerpflichtiges Einkommen entsprechend erhöht.

Eine solche steuerfreie Fahrtkostenerstattung soll nämlich dann zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorher durch Lohnumlegung die Erstattungszahlung kompensiert hat. Im konkreten Fall war der gezahlte Lohn nur von symbolischem Charakter und stand in keinem Verhältnis zu den steuerfreien Reisekosten, die auf einen ansehnlichen Arbeitseinsatz hindeuteten. Ferner sei auch die Dokumentation für das Vorliegen der Voraussetzungen zur steuerfreien Auszahlung unzureichend gewesen.

Die obligatorischen Buchhaltungsnachweise sollen auch eine Art Fahrtenbuch beeinhalten. Diese wiesen im konkreten Fall erhebliche Lücken auf. So fehlte der gewerbliche Zweck der jeweiligen Fahrt, sowie das eigentliche Fahrt- oder Zwischenziel, bzw. waren diese nicht eindeutig verzeichnet. Aus diesem Grunde lehnte das Finanzamt die Steuerfreiheit der Auszahlung ab.

Das Gericht hat nun bestätigt, dass der Arbeitgeber der ihm obliegenden Kontrolle der Voraussetzungen für die steuerfreie Auszahlung der Fahrtkostenerstattung an den Arbeitgeber vor Beginn der Auszahlung nur unzureichend nachgekommen ist.