Steuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich jetzt einreichen

Privatpersonen können jetzt ihren Jahresbescheid online in der persönlichen Steuermappe einsehen. Lesen Sie hier, wie und bis wann Sie Änderungen angeben können.

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Am 11. März erhielten etwa 4,6 Millionen Steuerpflichtige in Dänemark ihren Steuerbescheid für 2018.

Diese Jahresbescheide werden auf der Grundlage von etwa 200 Millionen Daten erstellt, die das Finanzamt vorab von Arbeitgebern, Banken und Pensionskassen erhalten hat.

In manchen Fällen muss an den Bescheiden gar nichts mehr korrigiert werden. Bei ausländischen Mitarbeitern besteht aber bereits das Problem, dass gar nicht alle vom Inhalt der Steuermappe Kenntnis erlangen. Der Bescheid weist entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung aus. Der Steuerpflichtige muss dafür sorgen, dass ein Guthaben ausgezahlt werden kann oder eine Reststeuer beglichen wird.

Wir helfen seit mehreren Jahren ausländischen Mitarbeitern bei der Steuererklärung in Dänemark.


Für das Einkommensjahr wurde folgender Fahrplan bekannt gegeben:

11. März: Zustellung des Steuerbescheids in digitaler Form – Ausländern, die keine Einsicht in die digitale Steuermappe nehmen, wird der Bescheid per Post zugestellt, was aber voraussetzt, dass das dänische Finanzamt die aktuelle, deutsche Meldeadresse kennt.

5. April 2019: 1. Auszahlung eines Steuerguthabens – Ausländer müssen ihr ausländisches Konto als Empfängerkonto registriert haben (NEM-Konto)

1. Mai 2019: Deadline für die Änderung des Steuerbescheids

1. Juli 2019: Deadline für die Einzahlung der Reststeuer ohne Erhebung eines Reststeuerzuschlags

Ausländer, die in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus Deutschland erworben haben, müssen bis zum 1. Juli eine erweiterte Steuererklärung einreichen.

Bei allen Fragen rund um die dänische Steuererklärung für 2018 helfen wir Ihnen oder Ihren Mitarbeitern gerne weiter. Hier finden Sie unseren Fragebogen und eine Vollmacht für den Fall, dass wir Ihre Steuererklärung erstellen sollen.