Dänemark mit neuen Corona-Restriktionen / Dienstreisen weiter möglich

Die dänische Regierung hat neue Beschränkungen bzw. Empfehlungen bekanntgegeben.

25.10.2020

Auch in Dänemark läuft die zweite Coronawelle. In den letzten sieben Tagen haben sich im Großraum Kopenhagen 96 von 100 000 Leuten angesteckt, in Süddänemark liegt der Wert bei 53.   

Vor diesem Hintergrund hat die dänische Regierung neue Beschränkungen bzw. Empfehlungen bekanntgegeben: 

  • Es dürfen sich nur noch 10 Personen versammeln - zunächst für die Zeit vom 26.10. bis zum 22.11   
  • Die Maskenpflicht wird auf alle Innenbereiche ausgedehnt, die öffentlich zugänglich sind. Damit gilt Maskenpflicht für den Einzelhandel. Die Maßnahme gilt zunächst vom 29.10. bis zum 02.01.2021 
  • Arbeitgeber sollen die Beschäftigten so weit wie möglich von zu Hause aus arbeiten lassen.  

Die dänische Regierung hat derweil Deutschland auf die Liste der Risiko-Länder gesetzt, bei denen von Reisen abgeraten wird.  

Deutsche bzw. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können deshalb auch nicht mehr ohne triftigen Grund nach Dänemark einreisen. Als triftiger Grund gilt zum Beispiel ein Geschäftstermin oder Dienstleistungserbringung. Sorgen Sie für Dokumentation (Einladung zum Termin oder Dokumentation des Arbeits- bzw. Auftragsverhältnisses).  

Schleswig-Holstein erfährt als Nachbar-Bundesland mit noch unterdurchschnittlicher Inzidenz eine Sonderbehandlung und ist von den neuen Reiseregeln nicht betroffen.  

Ausländische Arbeitnehmer, die nach Dänemark als z.B. Bauarbeiter kommen, brauchen demnächst ein negatives Testergebnis. Der Test darf bei Anreise nicht älter als 72 Stunden sein. Unklar ist derzeit noch, ab wann die Regelung gilt. Wir informieren, wenn die Behörden Näheres bekanntgeben.  

Zusätzlich zu den dänischen Regeln müssen deutsche Geschäftsreisende auch die deutschen Regeln für Risikogebiete beachten. Der Großraum Kopenhagen gilt als Risikogebiet, andere dänische Regionen könnten folgen.