Reisekosten in Dänemark

REISEKOSTEN: Arbeitgeber können einem Arbeitnehmer die Reisekosten erstatten - aber wie sind die Regeln?

Dänische und ausländische Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Reisekosten und Spesen eines Arbeitnehmers auf einer Dienstreise auszuzahlen oder einzudecken.

Dabei ist es wichtig zu beachten, dass es einige Unterschiede zwischen den dänischen und deutschen Berechnungsmethoden und -sätzen gibt. Fehler in der Berechnung können eine Besteuerung beim Arbeitnehmer auslösen.

Es gibt in Dänemark zwei Hauptmethoden, wie der Arbeitgeber diese Kosten abwickeln kann:

Methode 1:
Für Dienstreisen mit Übernachtung über 24 Stunden, egal ob in Dänemark oder im Ausland, können im Jahr 2016 Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 477 DKK pro Tag steuerfrei ausgezahlt werden. Für die anschließenden Reisetage kann 1/24 davon pro Stunde ausgezahlt werden.

Außerdem können auf diesen Reisen 205 DKK pro Tag für Unterkunft ausgezahlt werden.

Es gibt keine Auszahlungen für Reisen unter 24 Stunden oder für Reisen ohne Übernachtung.

Methode 2:
Die Kosten des Arbeitnehmers können nach den Rechnungen, die der Arbeitnehmer auf der Reise für die Reisekosten bekommen hat, steuerfrei ausbezahlt werden. Also eine „Rückerstattung“ der Reisekosten.

Die gewählte Methode muss für alle Kosten einer Art auf derselben Dienstreise angewendet werden, z.B. so, dass alle Kosten für Kleinigkeiten nach Methode 1 und alle Übernachtungskosten nach Methode 2 berechnet werden.

Es gibt einige Sonderregeln zu beachten, weshalb wir immer empfehlen, fachkundigen Rat zu suchen.