Registrierungsabgabe auf Mannschaftsfahrzeuge

Ein gewerblich genutzter Mannschaftswagen ist von der dänischen Registrierungsabgabe befreit, sofern die Nutzung streng gewerblich erfolgt. Eine private Nutzung löst die Abgabepflicht aus.

Ein von der Registrierungsabgabe befreiter Mannschaftswagen darf nur zum Transport von Material, Werkzeugen und angestellten Mitarbeitern zwischen den unternehmerischen Arbeitsplätzen genutzt werden. Eine private Personenbeförderung ist absolut ausgeschlossen.

Wir erklären Ihnen diese Rechtslage anhand eines Falles.

Bei einer Polizeikontrolle eines Mannschaftswagens, der von der hohen Registrierungsabgabe befreit war, wurde festgestellt, dass das Fahrzeug (einmalig) privat genutzt wurde. Im Wagen saßen der Bruder und die Nichte des steuerpflichtigen Unternehmers. Die Befreiung von der Abgabe bei Mannschaftswagen bedingt, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wird. Allein durch die Beförderung der Familienmitglieder wurde eine private Nutzung konstatiert. Dies löste die Zahlungspflicht der vollen Registrierungsabgabe aus.

Fazit: Sofern man gewerbliche Mannschaftswagen von der Abgabenpflicht befreit hat, sollte man darauf achten, dass diese weder vom Unternehmer oder seinen Angestellten privat genutzt werden. Bereits Heimfahrten oder eine Nutzung am Wochenende weckt die Vermutung der privaten Nutzung. In diesem Fall ist es schwierig, die Vermutung der privaten Nutzung zu entkräften und eine Abgabepflicht zu vermeiden.