Probleme für die Fehmarn-Verbindung

Das bereits seitens der EU-Kommission genehmigte staatliche Finanzierungsprogramm der Fehmarn-Verbindung wurde im Dezember 2018 gerichtlich zurückgewiesen. Daraufhin hat die EU-Kommission ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um die staatlichen Beihilfen für die Fehmarn-Verbindung zu überprüfen.

2007 einigten sich Dänemark und Deutschland auf die Errichtung einer festen Landverbindung über den Fehmarn-Belt. Bei der Fehmarn-Verbindung handelt es sich um das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks zu einem veranschlagten Preis von 68 Milliarden DKK. Das vom dänischen Staat ausgearbeitete Finanzierungsprogramm stellt öffentliche Gelder in Form von günstigen Darlehen, unbegrenzten staatlichen Garantien und steuerlichen Vorteilen zur Verfügung.

Die EU-Kommission hat den staatlichen Finanzierungsplan im Jahr 2015 genehmigt, unter anderem unter Hinweis auf die herausragende gesamteuropäische Bedeutung der Fehmarn-Verbindung.

Die Fährgesellschaften Scandlines und Stena Line, die von einer Brückenverbindung wesentlich beeinträchtigt werden, zogen gegen die Entscheidung der Kommission vor das Gericht der Europäischen Union (EuG). Festgestellt werden sollte, dass der Finanzierungsplan des dänischen Staats gegen die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen verstoße.

Das Gericht gab den Fährgesellschaften im Dezember 2018 darin Recht, dass die EU-Kommission bei der Anwendung der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen durch die EU-Kommission schwerwiegende Mängel aufweise. Daher wurde das Verfahren zu einer erneuten Überprüfung an die EU-Kommission zurückverwiesen.

Die EU-Kommission hat am 14. Juni 2019 beschlossen, die Finanzierung der Fehmarn-Verbindung in einem förmlichen Prüfverfahren zu überprüfen.

Die Prüfung richtet sich allein gegen die Femern A/S, das für die Verbindung über den Fehmarn-Belt verantwortliche Unternehmen. Wie der Beschluss der EU-Kommission zeigt bestehen Zweifel daran, inwieweit die Fermern A/S wirtschaftlich tätig ist und somit als „Unternehmen“ im Sinne der EU-Wettbewerbsregelungen über staatliche Beihilfen anzusehen ist. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Femern A/S als Unternehmen anzusehen ist, wäre fraglich, ob die staatliche Finanzierung über Staatsdarlehen und Staatsgarantien überhaupt mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gibt allen interessierten Dritten die Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern.

Nicht zum ersten Mal stößt ein grenzüberschreitendes Bauunternehmen auf derartige Probleme. Dasselbe war der Fall, als Dänemark und Schweden sich entschlossen, die Øresund-Verbindung zu bauen.

Dem Vernehmen nach wird weiterhin davon ausgegangen, dass mit dem Bau der Fehmarn-Verbindung in diesem Jahr begonnen wird und das Projekt bis 2028 fertig gestellt ist. Ob das Prüfverfahren der EU-Kommission eine Verzögerung oder eine Kostenerhöhung mit sich bringt, bleibt abzuwarten.


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