Pflichtbeiträge zum Arbeitsmarktfonds (AFU)

ARBEITSRECHT: Deutsche Dienstleister können bald einfacher Beiträge in den Arbeitsmarktfonds (AFU) einzahlen. Am 16. April 2018 wird ein neues Zahlungsmodell eingeführt.

Wenn Sie als deutsches Unternehmen in Dänemark Dienstleistungen erbringen und aus diesem Grund Mitarbeiter im Register für ausländische Dienstleister (RUT-Register) anmelden, erhalten Sie spätestens drei Monaten nach dieser Eintragung einen Zahlungsbescheid in englischer Sprache von The Danish Labour Market Fund for Posted Workers. Hierin werden Sie aufgefordert, Ihren Beitrag in den Arbeitsmarktfonds für entsandte Mitarbeiter einzuzahlen.

Der geforderte Zahlbetrag ist zumeist sehr gering. Es kommen sogar Zahlungsbescheide über 0,02 DKK vor. Das liegt zum einen am niedrigen Beitragssatz - derzeit 1,80 DKK im Quartal pro in Vollzeit beschäftigtem Mitarbeiter – zum anderen an der anteiligen Berechnung bei nur kurzer Tätigkeit in Dänemark. Dies lässt die Empfänger der Zahlungsaufforderung oft an der Seriosität des Schreibens zweifeln. Aber bei Säumnis drohen Zuschläge und ein Inkasso-Verfahren.

Zur besseren Handhabung führt ATP (das Zusatzrentensystem in DK) ein neues Zahlungsmodell ein: Mit dem nächsten Beitragsbescheid zum 16.04.2018 erhalten ausländische Arbeitgeber die Möglichkeit, im Zahlungsportal unter www.virk.dk/afu-contribution einen größeren Betrag (20, 50, 100 oder 150 DKK) als Einmalzahlung vorab zu überweisen. Von diesem Guthaben werden die fälligen Beiträge dann laufend abgezogen. Der Betrag sollte allerdings nur so hoch sein, dass er die voraussichtlich entstehenden Beiträge deckt, da die Auszahlung eines Guthabens nur gegen eine Gebühr in Höhe von 150 DKK erfolgt.

Eine Übersicht über die fälligen Beiträge und geleisteten Zahlungen wird Ihnen derzeit bereits unter www.virk.dk/afu-contribution angezeigt, soll in Zukunft aber auch im RUT-Register selbst einzusehen sein.

April 2018