Parlament will Steuerumgehungen verhindern

STEUERRECHT: Eine internationale Klausel zur Verhinderung von Steuerumgehungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen soll dänische Interessen schützen.

Das dänische Parlament (Folketinget) hat einer internationalen Klausel zur Umgehung bei einigen grenzüberschreitenden Transaktionen zugestimmt. Diese Umgehungsklausel gilt in den folgenden Bereichen des dänischen Steuerrechts:

  • Mutter-/ Tochtergesellschafts-Richtlinie
  • Zins- und Royalty-Richtlinie
  • Fusionssteuer-Richtlinie
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark

Die Umgehungsklausel soll verhindern, dass die oben erwähnten Bereiche missbraucht werden, um eine Besteuerung in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen und Veranstaltungen zu umgehen.

Laut der Umgehungsklausel liegt eine Umgehung vor, wenn eine oder mehrere Maßnahmen, die nicht reell sind und den Haupt- oder Teilzweck haben, einen Steuervorteil zu verschaffen, gegen die Zwecke der Richtlinien zur Reduzierung internationaler Doppelbesteuerung gehen bzw. sogar eine doppelte Nicht-Besteuerung herbeiführen. Wenn dies der Fall ist, werden die Vorteile, die normalerweise aus den Doppelbesteuerungsabkommen und den drei Richtlinien folgen, verweigert. Dadurch würde eine normalerweise steuerfreie Transaktion steuerpflichtig werden.

Diese Klausel hat nur Wirkung bei grenzüberschreitenden Transaktionen in den erwähnten Bereichen und  hat somit keine allgemeine Gültigkeit für die nationale Ebene. Es gibt kein Gesetz für interne dänische Transaktionen.

Die Umgehungsklausel gilt für Transaktionen, die ab dem 1. Mai 2015 durchgeführt wurden.

September 2016