„OK23“: Neue Tarifverträge auf dem dänischen Arbeitsmarkt

In Dänemark wurden vor Kurzem die neuen Tarifverträge „OK23“ für Arbeitnehmer auf dem dänischen Arbeitsmarkt ausgehandelt, die für rund 600.000 in der Privatwirtschaft Beschäftigte Geltung erlangen. Diese Tarifverträge sind somit ein wichtiger Bestandteil des dänischen Arbeitsmarktsystems.

04.05.2023

Inkrafttreten
Die meisten der neuen Tarifverträge treten rückwirkend ab dem 1. März 2023 in Kraft und werden für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 28. Februar 2025 gelten. Die Änderungen gelten in der Regel rückwirkend ab dem Monat des Inkrafttretens. Bitte beachten Sie, dass für einige staatliche Änderungen besondere Termine festgelegt wurden.

Änderungen im Bau- und Industriegebiet
Die neuen Tarifverträge bringen einige wichtige Änderungen insbesondere für das Bau- und Industriegewerbe mit sich. Im Bereich des Baugewerbes wurde einschließlich für ausländische Arbeitnehmer ein sogenanntes „Wohngeld“ von 25 DKK zusätzlich zum Mindestlohn für bis zu 12 Monate vereinbart.

Erhöhung der Löhne
Eine der markantesten Änderungen ist die Erhöhung der Löhne für die Arbeitnehmer. Mit „OK23“ sollen die Löhne im Bau- und Industriegewerbe allgemein angehoben werden.

Neue Regelungen für Arbeitszeiten
Darüber hinaus wurden auch eine Reihe neuer Regelungen im Bereich der Arbeitszeiten eingeführt. Arbeitnehmer im Bau- und Industriegewerbe haben nun das Recht, an bestimmten Feiertagen frei zu nehmen. Es wurden zudem Regelungen eingeführt, wie viele Überstunden Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen können.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen. Arbeitnehmer haben nun die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit individuell zu gestalten.

Elternzeit
Die Änderungen der Tarifverträge führen zu einer Verlängerung der bezahlten Elternzeit im Bau- und Industriegewerbe. Im Industriesektor wird auch der Arbeitgeberanteil an den Rentenbeiträgen während des Mutterschaftsurlaubs deutlich erhöht.

Ausbildung
Die Lohnabdeckung für selbst gewählte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen steigt von 85 % auf 100 % für den Industrie-Tarifvertrag. Im Baubereich wurde die Möglichkeit eingeführt, Abwesenheitszeiten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen anzuhäufen, sodass diese von Jahr zu Jahr übertragen werden können, jedoch maximal 6 Wochen betragen dürfen. Die Tarifverträge des Baugewerbes sehen auch die Möglichkeit vor, nicht ausgebildete Arbeitnehmer weiterzubilden, wozu Unternehmen einen Zuschuss aus dem Entwicklungsfonds des Baugewerbes beantragen können.

Weitere Änderungen
„OK23” bringt auch noch weitere Änderungen mit sich, unter anderem in Bezug auf Rente und Lohnauszahlung.

Was wir für Sie tun können
Bei advores arbeiten deutsch-dänische Anwälte, die Ihnen bezüglich der neuen Tarifverträge „OK23“ in Dänemark helfen können.