ODR – Informationspflichten der Internethändler

E-COMMERCE: Nach EU-Recht sind Online-Händler seit dem Jahr 2013 verpflichtet, Informationen zum alternativen Streitschlichtungsverfahren der EU („Online Dispute Resolution“, nachfolgend „ODR“) gut sichtbar auf ihrer Homepage zur Verfügung zu stellen.

Das ODR ist eine Online-Plattform, welche Kunden und Händlern ermöglichen soll, Konflikte über Onlinekäufe möglichst schonend zu klären. Online-Händler müssen nach EU-Recht einen gut sichtbaren Link zu dieser Plattform auf ihrer Homepage platzieren. Zudem müssen die Händler eine E-Mail-Adresse angeben, anhand derer die Kunden Beschwerde bei der ODR-Plattform einlegen können.

Einer aktuellen Untersuchung zufolge kommen jedoch lediglich 28 % der EU-Online-Händler der Verpflichtung nach, einen Link bereitzustellen („ODR: Web-Scraping of EU Traders‘ Websites“). Vor allem mittlere (26 %) und kleinere Händler (14 %) halten die europarechtlich vorgesehenen Verpflichtungen nicht ein. Nach Mitgliedsstaaten betrachtet scheiden deutsche Händler am besten ab (66 %). Dänische Händler erfüllen die Pflicht lediglich zu 44 %.

Hilfestellung zur Erstellung des Links können Händler unter folgender Website der EU finden. europa.eu/youreurope/promo/odr-banners/index_en.htm

Der Link muss vor allem „klickbar“ sein, eine bloße URL genügt nicht. Üblicherweise wird der Link am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen platziert.

Im Gegensatz hierzu kommen 85 % der EU-Online-Händler ihrer Pflicht nach, ihre E-Mail Adresse anzugeben.

EU-Online-Händler, die gegen die genannten Pflichten verstoßen, setzen sich dem Risiko von Sanktionen aus. So können Händler, die ihre europarechtlich vorgegebenen Pflichten nicht erfüllen, aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten abgemahnt werden.

 

Juni 2018