Neuer Arbeitsmarktfond AFU zieht erstmalig Beiträge ein

ARBEITSRECHT: Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, müssen eine Umlage zahlen, die eventuelle Lohnforderungen entsandter Mitarbeiter deckt. Diese Regelung wurde im Juni 2016 eingeführt. Nun werden die Umlagebeiträge von ausländischen Arbeitgebern erstmalig durch die Behörde ATP erhoben.

Deutsche Unternehmen, die im 2. Halbjahr 2016 entsandte Mitarbeiter im RUT-Register registriert hatten, erhielten in der letzten Woche ein Schreiben der Behörde ATP mit dem Betreff „You have to pay contributions to The Danish Labour Market Fund for Posted Workers“.

Im Schreiben werden der Hintergrund der Umlage sowie ein konkreter Einzahlbetrag für das 4. Quartal 2016 und das 1. Quartal 2017 erläutert. Die E-Mail wurde an die Person versendet, die im jeweiligen Erhebungszeitraum im RUT-Register als Kontaktperson angegeben war.

Wer muss an den AFU zahlen?
Von der Umlage umfasst sind alle dänischen Unternehmen, die zur Zahlung der Arbeitsmarktzusatzrente ATP verpflichtet sind sowie alle ausländischen Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung in Dänemark entsandt haben.

Wie hoch ist die Umlage?

Der AFU-Beitrag beträgt 2016 11,30 DKK (1,50 EUR) und 2017 7,20 DKK (0,96 EUR) pro Vollzeit-Mitarbeiter. Wer nur einen Teil des Jahres in Dänemark gearbeitet hat, zahlt einen anteiligen Betrag. Der erhobene Betrag kann per Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung beglichen werden.

Da viele ausländische Dienstleister nur einige Wochen in Dänemark tätig waren, sind die erhobenen Rechnungsbeträge also – abhängig von der Mitarbeiterzahl – sehr klein.

Wann ist eine Lohnzahlung aus dem AFU möglich?
Der AFU deckt Lohnforderungen, die ab dem 18. Juni 2016 entstanden sind.

Eine Auszahlung aus dem AFU setzt voraus, dass die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • die ausgeführten Arbeiten sind von einem Tarifvertrag umfasst und
  • die Lohnforderung wurde in einem arbeitsrechtlichen Verfahren festgestellt und
  • das ausländische Unternehmen ist in einem EU/EWR-Staat registriert und
  • der entsandte Mitarbeiter oder eine Gewerkschaft haben im Anschluss an das arbeitsrechtliche Verfahren erfolglos versucht, die Lohnforderung durchzusetzen.


Neben festgestellten individuellen Lohnforderungen kann der AFU auch Geldbußen beitreiben, die in einem arbeitsrechtlichen oder schiedsrichterlichen Verfahren festgestellt wurden.

Zahlt der ausländische Arbeitgeber den Sonderbeitrag nicht, haftet der erste dänische Auftraggeber für den Gehaltsanspruch.

Sanktionen und Empfehlung
Bei Nichtzahlung des Beitrages werden pro Monat Zinsen von 1,5 Prozent erhoben. Ob die dänische Behörde bei Nichtzahlung des AFU-Beitrages ein Inkassoverfahren anstrengen wird, ist fraglich. Dennoch sollten Sie die Zahlungsaufforderung nicht ignorieren. Es ist vorstellbar, dass Auftraggeber zukünftig neben der Dokumentation der RUT-Anmeldung auch einen Nachweis für die AFU-Zahlung von ausländischen Auftragnehmern erbitten, um sich so einen Eindruck von der Seriosität und Regelkenntnis Ihres Unternehmens zu überzeugen.

 

Veröffentlicht am 27. April 2017