Neue Vorschriften für Steuerabzüge für Handwerkerleistungen für Privatpersonen

STEUERRECHT: Ab 2016 gelten neue Vorschriften für Steuerabzüge für Handwerkerleistungen. Ein grundsätzliches Abzugsrecht bleibt, allerdings gelten Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr.

Die neuen Vorschriften gelten für Arbeiten, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 ausgeführt werden. Die generellen Bedingungen für Abzüge, die 2015 galten, finden weiterhin Anwendung und sind im Groben wie folgt:

  • Nur Abzug für Lohnkosten, die gesondert aus der Rechnung hervorgehen
  • Die Zahlung für die Arbeiten muss elektronisch erfolgt sein (Banküberweisung, Online-Banking, bei der Post, mit Dankort oder über die Internetseite des Lieferanten)
  • Die Person muss vor Ablauf des Einkommensjahres 18 werden sowie in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sein. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nach den besonderen Vorschriften für Grenzgänger besteuert werden, können unter gewissen Voraussetzungen auch die Steuerabzüge anwenden.
  • Die Arbeiten wurden an einem Haus ausgeführt, das zur ganzjährigen Bewohnung geeignet ist und in welcher die Person zum Zeitpunkt der Ausführung ihren festen Wohnsitz hatte
  • Die Arbeiten wurden an einem Freizeithaus ausgeführt, für welches die dänische Grundsteuer gezahlt wurde. Es gibt jedoch keinen Abzug für Dienstleistungen, wenn die Wohnung vermietet wurde. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, wie lang die Mietdauer ist.
  • Die Person, für welche die Arbeiten ausgeführt wurde, nimmt die Anmeldung an die Steuerbehörde mit Angabe des Dienstleisters usw. vor.
  • Abzüge sind auch möglich, wenn die Arbeiten von Handwerkern aus Deutschland oder dem Ausland oder an Immobilien in Deutschland und im Ausland ausgeführt werden.

Dienstleistungen
Der maximale jährliche Steuerabzug beträgt pro Person DKK 6.000 einschließlich Mehrwertsteuer. Die Dienstleistungen, die abzugsfähig sind, sind die gleichen wie bisher, d.h.:

  • Gewöhnliche Reinigung und Gartenarbeit u.a.m.
  • Fensterputzen
  • Kinderbetreuung zu Hause.
  • Steuerabzüge für Handwerkerleistungen

Steuerabzüge für Handwerkerleistungen betragen pro Person DKK 12.000 einschließlich Mehrwertsteuer. Es sind Abzüge für Lohnkosten für eine Reihe umweltfreundlicher Leistungen eingeführt worden. Das Abzugsrecht für einige nicht umweltfreundliche Leistungen wurde entfernt.