Neue Streitbeilegung nach AB 18

Die allgemeinen Bedingungen für den Bau (AB) werden umfassend reformiert. Die AB 18 werden auch neue Regeln zur Streitbeilegung enthalten.

Die allgemeinen Bedingungen in den AB werden größtenteils im Baugewerbe angewandt. Zur Zeit werden Rechtsstreitigkeiten durch ein Schiedsverfahren bei der Schiedsstelle gelöst. Das Verfahren kann lange dauern. Darüber hinaus kann es teuer werden, da die Tätigkeit der Schiedsstelle bezahlt werden muss.

Die Regeln bezüglich Konfliktlösungen werden mit den AB 18 bedeutend ausgeweitet. Die neuen Regeln sollen am 01.01.19 in Kraft treten.

Mit den neuen Regeln wird eine „Lösungstreppe“ eingeführt und die Parteien sollen zunächst in Verhandlung treten. Wenn man sich in diesem Rahmen nicht einigen kann, kann eine Mediation, eine Schlichtung, ein Schnellverfahren oder ein Schiedsverfahren beantragt werden.

Die Schiedsstelle ernennt einen Mediator/Schlichter. Der Fall kann mit einem Vergleich abgeschlossen oder aufgegeben werden. Die Teilnahme ist verpflichtend, wenn eine Partei das Verfahren beantragt hat. Wenn eine Mediation/Schlichtung beantragt wurde, kann ein Schiedsverfahren erst in Gang gesetzt werden, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Eine Entscheidung im Schnellverfahren ist bindend und vollstreckbar, es sei denn, eine der Parteien beantragt innerhalb von 8 Wochen ein Schiedsverfahren. Mit dem Schnellverfahren wird ein Zwei-Instanzen-System eingeführt. Beim Schnellverfahren werden Beschlüsse auf einer schriftlichen Grundlage getroffen. Dies kann nur in bestimmten Fällen oder nach Absprache angewendet werden. Das Schnellverfahren hat Vorrang vor der Mediation/Schlichtung.

Fälle, welche nicht zu einem früheren Zeitpunkt der Lösungstreppe gelöst werden, können bei der Schiedsstelle entschieden werden. Ein Schiedsverfahren kann frühestens nach 4 Wochen eingeleitet werden.

Das neue Modell soll lange und kostspielige Schiedsverfahren verhindern, indem man den Rechtsstreit bereits auf dem niedrigstmöglichen Niveau löst.

DAHL berät Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Streitbeilegung.