Neue Rahmenbedingungen für dänisches Urlaubsgesetz

ARBEITSRECHT: Bereits im September 2014 hat die EU-Kommission das dänische Urlaubsgesetz als nicht im Einklang mit europäischen Regeln erklärt. Der Urlaubsauschuss hat nun einen neuen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der ab dem 1. September 2020 gelten könnte.

Generelle Richtlinien

Im jetzigen dänischen System verdient sich der Arbeitnehmer 2,08 Urlaubstage pro Monat und hat dadurch Anspruch auf 5 Wochen Urlaub pro "Urlaubsjahr". Den Urlaub verdient jeder Arbeitnehmer im Zeitraum Januar bis Dezember. Der Arbeitnehmer kann diesen Urlaub danach zwischen dem 1. Mai und dem 30. April im darauffolgenden Jahr in Anspruch nehmen. Das jetzige System kann deshalb dazu führen, dass neue Arbeitnehmer ihren Urlaub erst bis zu 16 Monate nach Eintritt auf dem Arbeitsmarkt nehmen können. 

Das neue System hingegen gibt auch neuen Arbeitnehmern oder solchen, die auf den dänischen Arbeitsmarkt zurückkehren, die Möglichkeit, noch im gleichen Jahr bezahlten Urlaub zu nehmen. 

Ab 2020 wird der Urlaub von 1. September bis 31. August verdient. Der Urlaub kann jedoch bereits ab dem 1. September bis zum 31. Dezember (im Jahr darauf) abgehalten werden. Dies verlängert das Urlaubsjahr von 12 Monaten um 4 Monate auf 16 Monate. Das neue Urlaubsgesetz ändert nichts an der Anzahl der Urlaubstage.  

Bedeutung für ausländische Arbeitgeber

Für Sie kann dies von Bedeutung sein, wenn Sie Arbeitnehmer in Dänemark beschäftigen. Wenn diese bis jetzt nach dänischem Recht gearbeitet haben oder arbeiten sollten, konnten diese Arbeitnehmer nicht direkt mit bezahltem Urlaub rechnen, wenn sie neu auf dem dänischen Arbeitsmarkt waren. Ab dem 1. September 2020 verdienen jedoch auch diese Arbeitnehmer  direkt und im gleichen Jahr ihre Urlaubstage. Daher müssen Arbeitsverträge gebenenfalls angepasst werden. 

NJORD hält bereits im September 2018 Kurse für Arbeitgeber, so dass Sie die neuen Regeln rechtzeitig implementieren können und nicht in Schwierigkeiten geraten. 


Dezember 2017