Neue dänische Tarifverträge

ARBEITSRECHT: Nach zähen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurden Ende April 2017 neue dänische Tarifverträge verabschiedet. Zwar sind dänische Tarifverträge nicht direkt für deutsche Bauunternehmen bindend – sie enthalten jedoch wichtige Regelungen über z.B. den Mindestlohn, die von ausländischen Arbeitgebern zu beachten sind.

Zentrale Themen: Ausländische Arbeitskraft und Sozialdumping 

Seit April gibt es neue Regelungen für die Tarifvertragsperiode bis 2020. Sozialdumping und die Kontrolle ausländischer Unternehmen waren insbesondere im Baubereich zentrales Anliegen auf Gewerkschaftsseite.

Im Baubereich hatten sich die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder gegen das Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien ausgesprochen. Bei der Urabstimmung wurden diese Branchen jedoch von den Mitgliedern der anderen Gewerkschaften überstimmt.

 

Sind ausländische Unternehmen an dänische Tarifverträge gebunden?

JEIN.  Ausländische Unternehmen sind grundsätzlich nicht an dänische Tarifverträge gebunden. Denn anders als in anderen europäischen Ländern gibt es in Dänemark keine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.

Da es jedoch auch keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sind die flächendeckenden dänischen Tarifverträge maßgeblich bei der Beurteilung, auf welchen Mindestlohn entsendete Arbeitnehmer nach der europäischen Entsenderichtlinie bei der Arbeit in Dänemark Anspruch haben.

Eine direkte Bindung an dänische Tarifverträge entsteht nur, wenn ein ausländisches Unternehmen Mitglied eines dänischen Arbeitgeberverbandes wird, z.B. Dansk Byggeri oder Dansk Industri, oder wenn ein ausländisches Unternehmen eine direkte Vereinbarung mit einer dänischen Gewerkschaft schließt, sog. Beitrittsvereinbarung.

 

Mindestlohnbestimmungen

Welcher Mindestlohn in einer Branche maßgeblich ist, richtet sich nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Welcher Tarifvertrag einschlägig ist, richtet sich wiederum nach den ausgeführten Tätigkeiten.

Hier die Mindestlöhne der zentralen dänischen Bautarifverträge:

Industrietarifvertrag (Dansk Industri – CO industri):115,65 DKK / ca. 15,52 EUR
Tarifvertrag für den Hoch- und Tiefbau
(Dansk Byggeri – 3F):
122,15 DKK/ ca. 16,40 EUR
Bautarifvertrag (Dansk Byggeri – 3F):121,90 DKK / ca. 16,36 EUR
Elektriker-Tarifvertrag (Tekniq – El Forbundet):114,50 DKK / ca. 15,40 EUR


Diese Sätze erhöhen sich per 1.3.2018 und 1.3.2019 um jeweils 2 DKK. Sie gelten zumeist nur für ungelernte Arbeitnehmer und definieren so nur die Lohnuntergrenze. Die tatsächlichen Stundenlöhne sind in den meisten Bereichen weitaus höher.

Wann Überstundenvergütung zu leisten ist und wie diese zu vergüten ist, hängt von dem angewendeten Arbeitszeitmodell ab. Die Überstundenzulagen hängen vom jeweiligen Tarifvertrag ab und können 50-100 Prozent betragen.

 

Weitere Informationen

Die dänischen Tarifverträge im Baubereich sind derzeit – bis auf wenige Ausnahmen – leider nur auf Dänisch erhältlich. Dansk Byggeri erwartet, dass die wesentlichen Bautarifverträge im 2. Halbjahr in deutscher, polnischer und englischer Sprache vorliegen. Bei Fragen zu den dänischen Tarifverträgen beraten wir Sie gern.


Veröffentlicht im Juli 2017