Neue Beiträge zum Urlaubs-Fonds

Im September 2020 tritt in Dänemark ein neues Urlaubsgesetz in Kraft. Die Übergangsregeln gelten schon seit Januar 2019.

Das aktuelle Urlaubsgesetz funktioniert so: Der Arbeitnehmer spart seinen Urlaub 2019 an, kann ihn aber erst 2020/2021 nehmen. Laut der neuen Regelung kann der Arbeitnehmer den angesparten Urlaub schon im Folgemonat nehmen. Theoretisch könnten alle Mitarbeiter in der Übergangszeit zum neuen Urlaubsgesetz doppelt Urlaub einreichen. Um das zu verhindern, wird das Urlaubsgeld ab dem 01.09.2019 für die nächsten 12 Monate in einem neuen Fonds eingefroren. Der Arbeitnehmer bekommt dieses Urlaubsgeld ausgezahlt, wenn er den dänischen Arbeitsmarkt verlässt.

Für die Verwaltung des Fonds „Urlaubsgeld der Arbeitnehmer“ wird eine Gebühr über Samlet Betaling erhoben. Sie beträgt 7,00 DKK pro Vollzeitmitarbeiter im Quartal.

Diese Gebühr wird erstmals im Juni 2019 mit der Rechnung für das 1. Quartal 2019 fällig.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Lone Bach Halvas.