Momskontrol - Umsatzsteuersonderprüfung in Dänemark

Nach der Umstrukturierung der dänischen Steuerbehörde werden bei ausländischen Firmen vermehrt Umsatzsteuersonderprüfungen ("Momskontrol") durchgeführt.

Um eine größere Verwaltungseffizienz zu gewährleisten, wurden die Aufgaben der bisherigen zentralen Steuerbehörde SKAT zum 1. Juli 2018 auf sieben neue Einzelbehörden verteilt. Seitdem ist Skattestyrelsen zuständig für Steuererklärungen, Umsatzsteuermeldungen, Lohn- und Körperschaftssteuermeldungen.

Seit dem Entstehen der Behörde werden ausländische Unternehmen häufiger nach Einreichung der Umsatzsteuermeldung zu einer Umsatzsteuersonderprüfung herangezogen..

Im Fall einer Umsatzsteuerprüfung muss das Unternehmen typischerweise einige Fragen beantworten und die der Meldung zugrunde liegenden Rechnungen und Quittungen in elektronischer Form an die Finanzbehörde übermitteln. Hierfür wird seitens des Finanzamts eine - nach deutschen Maßstäben - relativ kurze Frist gesetzt, so dass dem betreffenden Unternehmen nur etwa 2 Wochen bleiben, um der Finanzbehörde die Unterlagen vorzulegen.

Damit bei einer Umsatzsteuersonderprüfung der Finanzbehörde schnell und kompetent nachgewiesen werden kann, dass die gemeldeten Umsatzsteuerbeträge korrekt sind, ist es wichtig, dass zum Zeitpunkt der Meldung die Belege vollständig vorliegen. Zweckmäßig ist es auch, wenn diese bereits in elektronischer Form als PDF-Datei gespeichert sind, da diese dem dänischen Finanzamt in elektronischer Form vorgelegt werden müssen.