Lohnsteuerjahresausgleich 2017 für entsandte Mitarbeiter

STEUERRECHT: Entsandte Mitarbeiter, die in Dänemark steuerpflichtig sind, erhalten automatisch einen dänischen Steuerbescheid. Lesen Sie hier, welche Posten Sie noch absetzen können.

Warum sollten ausländische Mitarbeiter die dänischen Steuerbescheide kontrollieren?

Im dänischen Steuersystem gibt es ein feinmaschiges System zur Kontrolle der steuerrelevanten Informationen. Die Behörden empfangen automatisch oder nach Aufforderung eine Reihe von Einnahme- und Ausgabeposten des Steuerpflichtigen, z.B. übermitteln die Geldinstitute die Kontostände des Steuerpflichtigen zum Jahresende.

Dieses Kontrollsystem und ein umfassender Einsatz von IT führen dazu, dass es für viele Steuerpflichtige gar nicht notwendig ist, noch eine Steuererklärung abzugeben. Stattdessen fertigt das Finanzamt einen Jahressteuerbescheid auf der Grundlage der mitgeteilten Einnahmen und Ausgaben an, den der Steuerpflichtige zur Bestätigung digital übermittelt bekommt.

Die Pflicht zur Berichtigung und Ergänzung falscher oder unvollständiger Inhalte ist strafsanktioniert.

Aufgrund der besonderen Steuerfestsetzung bei ausländischen Arbeitnehmern ohne dänischen Arbeitgeber oder bei unbeschränkt steuerpflichtigen Ausländern fehlt es allerdings oftmals an einem Steuerbescheid. Mit Sicherheit fehlen aber die besonderen individuellen steuermindernden Ausgaben, die jeder Steuerpflichtige gesondert anmelden muss. Ein Blick in die persönliche Steuermappe oder auf den Bescheid ist dem Mitarbeiter oder dem Arbeitgeber dringend anzuraten.

Wenn der Steuerbescheid vorliegt

Aus dem Bescheid ergibt sich immer eine Zahllast oder ein Guthaben.

Guthaben werden auf das vom Steuerpflichtigen registrierte Nemkonto ausgezahlt. Jeder Steuerpflichtige sollte also sicherstellen, dass ein Nemkonto registriert ist.

Steuerschulden müssen rechtzeitig beglichen werden, andernfalls fallen Säumniszuschläge an.

Liegt gar kein Steuerbescheid vor, obwohl man im Einkommensjahr in Dänemark steuerpflichtig war, sollte man dies prüfen lassen und eine Steuererklärung einreichen.

Wie ist der Fahrplan für die Steuererklärung 2017?

12. Märzdigitale Steuerbescheide liegen zur Einsicht in der Steuermappe
10. AprilPapierversendung an die Personen, die von der digitalen Kommunikationspflicht befreit sind (i.d.R. auch Ausländer, die bisher nicht in der digitalen Steuermappe kommuniziert haben)
10. AprilAuszahlung von Steuerguthaben auf das angemeldete Empfängerkonto (NEM-Konto)
1. Mai Fristende für Steuererklärung / Korrekturen
2. JuliAbgabefrist für die erweiterte Steuererklärung (Personen mit ausländischen Einkünften, Selbständige)
2. Juli Frist für die Zahlung etwaiger Steuerschulden aus 2017

Wie werden Steuernachzahlungen erhoben?

Zahlt man eine Steuerschuld aus 2017 zwischen dem 1.1.2018 und dem 2.7.2018, wird dem Steuerbetrag ein Verspätungszuschlag von 1,7% hinzugerechnet. Die Zinsen werden vom 1.1.2018 bis zum Tag der Zahlung berechnet.

Zahlt man die Steuer nach dem 2. Juli 2018 wird auf den Reststeuerbetrag ein fester Zuschlag von 3,7% hinzugerechnet (ohne Zeitfaktor). Eine Steuerschuld ab dem Betrag von 20.325 DKK wird in das folgende Einkommensjahr übertragen und auf der Steuerkarte als Steuerschuld vermerkt.

Die verbleibenden 20.325 DKK werden in drei monatlichen Raten eingefordert. Die erste Rate wird im August 2018 fällig.

Unsere Empfehlung

Ausländische Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter vorübergehend nach Dänemark entsendet haben, sollten dabei helfen, dass das Steuerjahr mit einem korrekten Steuerbescheid abgeschlossen wird. Ein eventuelles Guthaben sollte ausgezahlt werden. Eine Nachzahlung sollte auch vorgenommen werden.

Unterlässt man dies, kann es passieren, dass sich der Mitarbeiter erst ein Jahr oder später mit Steuerforderungen konfrontiert sieht, die er dann an den Arbeitgeber weiterreicht. Ferner ist es auch ratsam, die bestehenden steuermindernden Kosten anzumelden, um das Ergebnis des Steuerbescheids positiv zu beeinflussen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

April 2018