Legitimierung nach Geldwäschegesetz – warum ist das nötig?

Mit dem neuen Geldwäschegesetz wurde den EU-Mitgliedsstaaten auferlegt, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verstärkt aufzunehmen. Lesen Sie hier, ob Ihr Unternehmen dem Gesetz unterliegt und was es für Sie bedeutet.

Was bedeutet Legitimierung?

Ein Unternehmen, das vom Geldwäschegesetz umfasst ist, muss seine Kunden kennen. Dies bedeutet im Detail, dass die Eigentümer und Kontrollstruktur ermittelt werden müssen, um dadurch die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und abschließend zu legitimieren. Auf der Grundlage dieser Informationen ist für jeden Kunden ein Risikoprofil zu erstellen, nach dem sich dann die Intensität der Überwachung der Kundenbeziehung richtet. Die Legitimationsunterlagen für jeden Kunden müssen so lange aufbewahrt werden, wie die Kundenbeziehung besteht. Die Einhaltung der Regeln wird in Dänemark durch das Gewerbe- und Gesellschaftsamt (Erhvervsstyrelsen) überwacht.
Mit den neuen Regeln gibt es ein breiteres Überwachungsnetzwerk, wodurch der Verdacht von Geldwäsche- und Terrorfinanzierung schneller aufgedeckt und bei den zuständigen Behörden angezeigt werden kann.

Wo muss man überall legitimiert werden?
Folgende Unternehmen sind u.a. vom Geldwäschegesetz umfasst und müssen ihre Kunden legitimieren:
* Banken, Kreditinstitute, Investmentgesellschaften
* Versicherungsgesellschaften
* Rechtsanwälte in bestimmten Beratungs- oder Treuhandzahlungsfällen
* Steuerberater und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
* Anbieter von Dienstleistungen für Unternehmen, hierunter z.B. Bereitstellung einer c/o Adresse, Erbringung von steuerberaterähnlichen Leistungen, Gesellschaftsgründung etc.

Empfehlungen:
Die AHK Dänemark rät deshalb dazu, proaktiv die notwendigen Dokumente zu sammeln und aktuell zu halten. Hierbei handelt es sich oftmals um Transparenzregister- und Handelsregisterauszüge, Konzerndiagramme und Gesellschafterlisten. Die Menge der angeforderten Dokumente kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren.
Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zum Thema Legitimierung?
Die AHK Dänemark berät Sie gerne bei Fragen zum Geldwäschegesetz und dem Legitimierungsprozess.