Kündigung in Dänemark

ARBEITSRECHT: Wie lang sind die dänischen Kündigungsfristen und ist die Kündigung per E-Mail erlaubt?

Für Angestellte gelten immer die Kündigungsfristen im dänischen Angestelltengesetz (Funktionærloven). Hiernach hat der Mitarbeiter immer eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats. 

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters und beträgt zwischen einem Monat und sechs Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt:

  • 1 Monat, wenn die Kündigung vor Ablauf von 5 Monaten erfolgt, 
  • 3 Monate, wenn die Kündigung vor Ablauf von 2 Jahren und 9 Monaten erfolgt,
  • 4 Monate, wenn die Kündigung vor Ablauf von 5 Jahren und 8 Monaten erfolgt,
  • 5 Monate, wenn die Kündigung vor Ablauf von 8 Jahren und 7 Monaten erfolgt,
  • 6 Monate, wenn die Kündigung danach erfolgt.

Nach dänischem Recht kann vertraglich eine Probezeit vereinbart werden, die maximal 3 Monate betragen darf. In der Probezeit können Arbeitgeber und Mitarbeiter mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. 

Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen - für Angestellte nach Angestelltengesetz ist dies zwingend. 

Nach dänischem Recht wird eine Kündigung per E-Mail oder sogar per SMS als gültig betrachtet, da sowohl E-Mail als auch SMS schriftliche Kommunikationsformen sind.

Wichtig hierbei ist, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist. Die Verantwortung hierfür trägt derjenige, der die Anstellung kündigen will. Kündigt ein Mitarbeiter beispielsweise eine Anstellung per E-Mail spät abends am 31. März, kann er nicht automatisch davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat. Geht die E-Mail erst am nächsten Tag (am 1. April) zu, ist die Anstellung erst zum Monatsende des Folgemonats (zum 31. Mai) gekündigt. 

Für Mitarbeiter, die nicht unter das dänische Angestelltengesetz fallen, richten sich die Kündigungsfristen nach dem Arbeitsvertrag bzw. nach Tarifvertrag, sofern ein solcher für das Angestelltenverhältnis gilt.

Juni 2016