Krank im Urlaub?

ARBEITSRECHT: Dänische Mitarbeiter können Anspruch auf Ersatzurlaub haben. Dabei wird zwischen Krankheit vor dem Urlaub und Krankheit während des Urlaubes unterschieden. Die entsprechenden Regeln sollten Sie kennen.

Krankheit vor dem Urlaub
Der Urlaub beginnt an dem Tag, an dem der Mitarbeiter normalerweise zur Arbeit erschienen wäre. Ist der Mitarbeiter an diesem Tag krank, ist er nicht verpflichtet, seinen Urlaub anzutreten und kann diesen stattdessen verschieben. Dies setzt jedoch voraus, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Krankheit anzeigt, bevor er den Urlaub antritt. Die Krankmeldung erfolgt nach den Regeln, die im Unternehmen hierfür gelten, z.B. Krankmeldung vor 9 Uhr telefonisch oder per SMS.

Krankheit im Urlaub
Wird der Mitarbeiter im Urlaub krank, kann er Anspruch auf Ersatzurlaub haben. Dieser besteht jedoch erst nach fünf Karenztagen. Die fünf Karenztage werden pro Urlaubsjahr erfasst. Sie können im Zusammenhang auftreten oder zusammengerechnet werden, wenn der Mitarbeiter in mehreren Urlaubszeiträumen krank war. Hat der Mitarbeiter im betreffenden Urlaubsjahr noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben, wird die Anzahl der Karenztage entsprechend reduziert.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat ab dem 1. Juli drei Wochen Urlaub und meldet sich nach 5 Urlaubstagen krank. Erst nach fünf Tagen Krankheit während des Urlaubs (Karenzzeit) hat er Anspruch auf Ersatzurlaub, d.h. sein Anspruch auf Ersatzurlaub beträgt fünf Tage (5 Urlaubstage + 5 Karenztage + 5 Krankheitstage). In den fünf Karenztagen wird der Urlaub also als angetreten und abgewickelt betrachtet. 

Ärztliches Attest
Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatzurlaub ist, dass sich der Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber krankgemeldet hat. Der Mitarbeiter muss dem Arbeitgeber seine Krankheit mit einem ärztlichen Attest dokumentieren können. Anders als sonst, muss der Mitarbeiter die Kosten für das ärztliche Attest tragen, wenn die Krankheit erst nach Urlaubsantritt eingetreten ist.

 

Veröffentlicht im Juli 2017