Kleines 1 x 1 des dänischen Leasings

LEASING: Leasing ist in Dänemark sehr verbreitet und wächst weiter. Es richtet sich an Private und Unternehmen.

Im Prinzip kann man fast alles leasen, aber in der Regel dreht es sich um Maschinen zur Produktion, IT und Kopiermaschinen sowie LKWs und PKWs. In Dänemark unterscheidet man zwischen finanziellem Leasing und operationellem Leasing. Der größte Unterschied besteht darin, dass der Leasingträger beim finanziellen Leasing das Risiko für den Restwert des Leasingaktives selbst trägt. Beim operationellen Leasing hingegen trägt die Leasinggesellschaft das Risiko. 

Leasing von Autos an Verbraucher in Dänemark wird Privatleasing genannt. Privatleasing ist operationelles Leasing. Es hat sich in den letzten fünf Jahren stark ausgebreitet. Für Unternehmen gibt es noch weitere Leasingmöglichkeiten. Die Entwicklung der Leasingmöglichkeiten für Autos wurde in Dänemark von den dänischen Registrierungsabgaben und den Steuerregeln beeinflusst.

Beim Flexleasing muss der Autohändler nicht die gesamte Registrierungssteuer von 150 Prozent des Fahrzeugpreises umgehend bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, die Registrierungsabgabe  jeden Monat anteilig zu entrichten: In den ersten drei Monaten beträgt der Anteil zwei Prozent und in den folgenden 33 Monaten jeweils ein Prozent, zuzüglich Zinsen. Wenn der Leasingvertrag zum Beispiel 36 Monate läuft, beträgt die Registrierungsabgabe lediglich 39 Prozent der eigentlichen Registrierungsabgabe. Aus diesem Grund ist Flexleasing sehr populär geworden, insbesondere in Zusammenhang mit zwei bis drei Jahre alten, sehr hochwertigen Autos. 

Splitleasing oder Teileleasing ermöglicht, das Auto privat zu benutzen, ohne dass der Benutzer besteuert wird. Das Unternehmen zahlt die gewerbliche Nutzung und der Mitarbeiter den privaten Gebrauch des Autos. Entsprechend gibt es in diesem Fall zwei Verträge. Darüber hinaus gibt es noch weitere Leasingvarianten.

In Dänemark gibt es viele Leasinggesellschaften. Zum Teil gehören diese den Banken. 

Eine Lizenz ist für eine Leasinggesellschaft in Dänemark nicht erforderlich. Wegen der Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche müssen sie jedoch bei den Finanzmarktaufsichtsbehörden angemeldet werden.

Die meisten Leasinggesellschaften, die in Dänemark operieren, sind Mitglied der Branchenorganisation Finanz und Leasing.

September 2016