Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit Filter

Ab dem 5. Januar 2023 wurde in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit Filter eingeführt. Somit sind diese Produkte die ersten von insgesamt 10 Produktgruppen, die in Dänemark der Herstellerverantwortung unterliegen werden.

Betroffene Unternehmen müssen ab dem 1. Mai 2023, jedoch spätestens bis zum 1. Juni 2023 in das dänische Register eingetragen werden. 

Registrierungspflichtige Unternehmen sind dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die Internethandel in Dänemark betreiben. Unternehmen, die nicht über eine dänische CVR-Nummer (Registernummer des Unternehmens) verfügen, müssen einen bevollmächtigten dänischen Vertreter bestellen. 

Unternehmen mit Produkten, die unter die dänischen Rechtsvorschriften fallen, müssen Folgendes beachten: 

  • Registrierung im DPA-System  
  • Kostentragung von Reinigungsaktionen  
  • Kennzeichnung und Informationen 
  • Datenmeldung und Gebührenzahlung 

Registrierung im DPA-Register  
Unternehmen, die Filter zur Verwendung von oder zusammen mit Tabakprodukten in Dänemark verkaufen, müssen sich ab dem 1. Mai 2023 im DPA-Register (Dansk Producentansvarsregister)  registrieren lassen. Die Registrierungsgebühr beträgt DKK 1.000.  

Kostentragung von Reinhaltungsaktionen  
Unternehmen, die Filter für Tabakprodukte in Dänemark herstellen oder importieren, müssen für die Entsorgung und  Aufsammlung von Zigarettenstummeln und gebrauchten Filtern bezahlen. Das bedeutet, dass die Inverkehrbringer:innen von diesen Produkten einen Teil der öffentlichen Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung finanzieren müssen.
Der Finanzierungsbetrag richtet sich nach der Anzahl der in Verkehr gebrachten Produkte und errechnet sich aus einem entsprechenden Anteil an der gesamten Reinhaltungsaktion.  

Kennzeichnung und Informationen 
Filter, die mit Tabak verwendet werden - einschließlich Filterzigaretten - müssen mit dem folgenden Piktogramm gekennzeichnet werden. 

Ein Hinweis darauf, dass die Produkte Kunststoff enthalten, eine Erklärung wie die aus den Produkten entstehenden Abfälle richtig entsorgt werden sowie welche Umweltschäden eine unsachgemäße Entsorgung anrichten können, ist obligatorisch.

 


Datenmeldung und Gebührenzahlung 
Die Datenmeldung erfolgt quartalsweise an das dänische Umweltamt (Miljøstyrelse) und beinhaltet die Anzahl der in Verkehr gebrachten Filter (Stückzahl). Im Jahr 2023 beträgt die Gebühr DKK 0,072 pro in Verkehr gebrachter Filter.  

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Irma Hadzovic, Senior Environment & Packaging Consultant bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer, wenden.