Gilt Coronavirus als "Force Majeure" in Dänemark?

Für die Wirtschaft stellt sich im Zusammenhang mit Corona die Frage, ob vertragliche Verpflichtungen eingehalten werden müssen, wenn Restriktionen zur Epidemiekontrolle die Vertragserfüllung erschweren bzw. unmöglich machen. Ob höhere Gewalt (dänisch: „Force majeure") geltend gemacht werden kann, kommt auf die genauen Umstände an.

Was ist „Force majeure"?

„Force majeure” ist ein Rechtsinstrument, welches es ermöglicht, sich von der Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen zu befreien, sofern aufgrund von unerwarteter und außerordentlicher Umstände eine Erfüllung faktisch nicht möglich ist. Klassische Beispiele sind Streiks, Unruhen, Kriegssituationen etc.

Gilt Corona mit den einhergehenden Beschränkungen als eine derartige unerwartete und außerordentliche Situation?

Eine einfache Antwort darauf gibt es nicht, denn es kommt auf die genauen Umstände an. An erster Stelle ist zu klären, welche Rechtswahl getroffen wurde – falls eine solche Wahl festgelegt ist. Sofern die Parteien eine Vereinbarung getroffen haben ist in weiterer Folge der konkrete Inhalt zu prüfen. Verschiedene Länder haben verschiedene Ansätze in ihren Rechtsordnungen verankert in Bezug auf „Force majeure".  

Was passiert, wenn keine bestimmte „Force majeure"-Klausel im Vertrag verankert wurde und dänisches Recht Anwendung findet?

Allgemein erlaubt die dänische Rechtsordnung eine Anwendung von „Force majeure"-Klauseln, wobei eine Entlassung aus den vertraglichen Verpflichtungen eintritt, sofern es keine gegensätzliche Vereinbarung gibt. Die zentrale Frage bezieht sich jedoch auf die Auslegung von „Force majeure" nach dänischem Recht.

Bei der Interpretation geht es um die Frage, ob faktische, exzeptionelle Hindernisse die Vertragserfüllung unmöglich machen. Geprüft werden dabei Umstände wie staatliche Restriktionen oder auch Restriktionen seitens internationaler Organisationen etc. Dass die Leistungserbringung kostenintensiver ist oder einen erhöhten Logistikaufwand betrieben werden muss, ist irrelevant.

12.08.2020.


NJORD Law Firm ist eine moderne wirtschaftlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit Standorten in Dänemark und im Baltikum. NJORD berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Die Abteilung German Nordic Legal des Kopenhagener Büros zählt mehrere deutschsprachige Mitarbeiter, die über eine langjährige Erfahrung bei der Lösung deutsch-dänischer Aufgaben verfügen. NJORD ist unser Partner in den Bereichen Bau- und Vergaberecht, Steuerklageverfahren, Life Science und erneuerbare Energien.