Gesetzesentwurf zur Änderung der Vergaberegeln

Der dänische Gesetzesentwurf enthält neue Pflichten für den Auftraggeber. Eine der Pflichten ist die Veröffentlichung der Auswahlkriterien - das sogenannte "Evaluierungsmodell".

Die dänische Regierung hat dieses Jahr einen Vorschlag zur Änderung des Vergabegesetzes vorgestellt. Künftig sollen die Kriterien des Evaluierungsmodells veröffentlicht werden. Dies soll eine Erhöhung der Transparenz sowie einen besseren Prozessablauf bei den öffentlichen Vergaben gewährleisten.

Der Vorschlag enthält u.a. die neue Pflicht für Auftraggeber, alle Teile des Evaluierungsmodells in der Ausschreibung zu beschreiben und zu veröffentlichen. Das Evaluierungsmodell listet die Kriterien auf, die ausschlaggebend dafür sind, welchen Bieter der Auftraggeber auswählt.

Durch die Veröffentlichung der Kriterien für die Auswahl wird die Transparenz erhöht, und die Bieter haben demnach die Möglichkeit, ihr Angebot an die Kriterien anzupassen. Zudem wird die Gleichbehandlung der Bieter sichergestellt.

Mit dem Vorschlag soll auch das Gleichgewicht zwischen der Flexibilität des Prozesses und der Objektivität bei der Wahl des Gewinnerangebots gesichert werden. Es besteht die Möglichkeit für Auftraggeber, Teile der Ausschreibung offen zu lassen.

Falls der Gesetzvorschlag angenommen wird, ist zu erwarten, dass die Änderung am 1. Juli 2019 in Kraft tritt und auf alle öffentlichen Ausschreibungen nach diesem Datum Anwendung findet.