Gesellschafterliste bald auch in Dänemark öffentlich

GESELLSCHAFTSRECHT: Die Gesellschafter einer dänischen Kapitalgesellschaft können nach den aktuellen Regeln nicht treffsicher im dänischen Gesellschaftsregister identifiziert werden. Um Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorzubeugen, soll sich dies zukünftig ändern.

Am 1. März 2016 hat das dänische Parlament beschlossen, dass die ultimativen Gesellschafter dänischer Gesellschaften zukünftig zu registrieren sind. Mit dem Gesetz wird die vierte Geldwäsche-Richtlinie größtenteils implementiert.

Bereits jetzt müssen die dänischen Gesellschafter in einem öffentlichen Register registriert werden. Allerdings wird nach den aktuellen Regeln nur der legale Gesellschafter registriert, also der Gesellschafter, der auch eine juristische Person sein kann. Auch wird der Gesellschaftsanteil nicht genau, sondern nur in Intervallen von 5%, 10 % etc. angegeben.

Das Gesetz führt den neuen Begriff des „ultimativen“ Gesellschafters ein. Dies ist eine natürliche Person, die bestimmenden Einfluss auf eine Kapitalgesellschaft ausübt. Das Gesetz soll eine treffsichere Identifikation dieser Personen ermöglichen.

Beispiel:

Gesellschafter der XY ApS ist die XY Holding ApS, deren Gesellschafter mit gleichem Gesellschafteranteil Herr Anders Andersen und Herr Peter Petersen sind.

Laut den aktuellen Vorschriften ist die XY Holding ApS als legaler Gesellschafter im öffentlichen Gesellschafterregister einzutragen.

Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften müssen Herr Anders Andersen und Herr Peter Petersen im neuen Register registriert werden, da sie die ultimativen Gesellschafter sind.     

Grundsätzlich sind von den neuen Regeln alle Gesellschaftsformen umfasst, die die Definition einer juristischen Person erfüllen.

Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch ungewiss. Der dänische Wirtschaftsminister wird den Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes festsetzen, der u.a. davon abhängt, wann die technische Lösung zur Registrierung der Daten betriebsbereit ist. Es wird erwartet, dass die neuen Vorschriften am 26. Juni 2017 in Kraft treten. Dies ist die Frist für die Implementierung der EU-Richtlinie.

Wir werden Sie über Neuigkeiten zu der Eintragungspflicht der ultimativen Gesellschafter auf dem Laufenden halten.