Force Majeure-Klauseln in deutsch-dänischen Verträgen

Bei Verträgen zwischen deutschen und dänischen Partnern kann die Einfügung einer Force Majeure-Klausel vorteilhaft sein, denn sie kann eine Vertragspartei im Falle der Nichterfüllung eines Vertrags ausnahmsweise von Schadenersatz befreien.

     © This content is subject to copyright.

Bei Force Majeure - höherer Gewalt – kann eine Vertragspartei im Falle der Nichterfüllung eines Vertrags ausnahmsweise von Schadenersatz befreit sein, wenn die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Vertragspartei ist.

Bei Verträgen zwischen deutschen und dänischen Partnern kann die Einfügung einer Force Majeure-Klausel vorteilhaft sein. Diese legt fest, in welchen Fällen eine Vertragspartei von ihrer Haftung befreit wird.

Inhalt der Klausel: Definition und Bestimmungen

Die Klausel soll u.a. eindeutig definieren, was unter einem Force Majeure-Ereignis zu verstehen ist, und welche Folgen ein Force Majeure-Ereignis hat. Ferner soll die Klausel angeben, wie sich eine Partei auf Force Majeure beruft, und wie sich die Parteien im Falle eines Force Majeure-Ereignisses verhalten sollen.

Ferner kann die Klausel die Pflicht der Parteien zur Neuverhandlung des Vertrags festlegen, und zwar als Alternative zum Rücktritt vom Vertrag für den Fall, dass das Force Majeure-Ereignis dauerhaft ist. Darüber hinaus kann die Klausel eine Pflicht der Parteien festlegen, einen Plan für die Vertragserfüllung nach Ende des Force Majeure-Ereignisses zu erstellen.

Muss eine Force Majeure-Klausel eingefügt werden?

Eine Force Majeure-Klausel in einem deutsch-dänischen Vertrag kann sinnvoll sein, da nach dänischem Recht die Voraussetzungen für Haftungsausschluss gemäß dem Force Majeure-Grundsatz relativ streng ausgelegt werden und nicht eindeutig sind, während nach deutschem Recht nicht einmal ein allgemeiner, kodifizierter und wohldefinierter Grundsatz über Force Majeure gilt.


Horten Advokatpartnerselskab ist mit über 220 Mitarbeitern eine der führenden Full-Service Anwaltskanzleien in Dänemark und verfügt über 60 Jahre Erfahrung. Horten berät sowohl dänische als auch internationale Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Als Full-Service Kanzlei mit internationaler Ausrichtung hat Horten die Kompetenz, auf allen juristischen Beratungsfeldern und zu allen strategisch wie operativ relevanten Fragen aus einer Hand beraten zu können. Horten verfügt über einen German Desk, der sowohl aus dänischen als auch deutschen Anwälten besteht und über die Jahre viele deutsche und dänische Unternehmen in Verbindung mit ihren Tätigkeiten im jeweiligen Nachbarland beraten hat. Aufgrund der Kenntnisse von den Rechtssystemen, Sprachen, Kulturen und Traditionen beider Länder kann Horten dänischen Unternehmen in Deutschland und deutschen Unternehmen in Dänemark rechtlich optimal beistehen. Horten ist unser Partner für E-Commerce, unlauteren Wettbewerb sowie IP/IT und grönländische Angelegenheiten.