Expertenbesteuerung bei konzerninterner Entsendung

Das Landgericht hat in der Frage entschieden, inwieweit die günstige Expertenbesteuerung auf ausländische Arbeitnehmer Anwendung findet, die konzernintern nach Dänemark entsendet werden.

Wann tritt bei einer konzerninternen Entsendung die Expertenbesteuerung in Kraft? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst das Landgericht.

In der Sache ging es darum, inwieweit die Expertenbesteuerung auf einen ausländischen Mitarbeiter Anwendung findet, der von seinem holländischen Arbeitgeber an eine dänische Konzerngesellschaft entsendet wird. Zwischen Arbeitnehmer und holländischen Arbeitgeber wurde ein Entsendevertrag geschlossen. Dieser sah vor, dass der Mitarbeiter bei Beendigung der Entsendung das Recht hatte, eine Stellung in der holländischen Gesellschaft zu bekommen oder in Dänemark vor Ort angestellt zu werden. Der Mitarbeiter verblieb in den Niederlanden sozialversichert.

Das Gericht bewertete den Sachverhalt so, dass die Voraussetzungen zur Anwendung der Expertenbesteuerung nicht erfüllt waren. Es fehle an einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und der dänischen Gesellschaft. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Lohn von der dänischen Gesellschaft ausgezahlt und getragen wird. Auch eine später angefertigte Zusatzvereinbarung zwischen Mitarbeiter und dänischer Gesellschaft führte zu keiner anderen Bewertung.

Die Anwendung der Expertenbesteuerung, die einen günstigen Steuersatz von 32% mit sich bringt, setzt neben einem Monatslohn von mindestens 66.000 DKK und dem erstmaligen Eintritt der Steuerpflicht mit Arbeitsbeginn in Dänemark voraus, dass der Mitarbeiter in einem neuen Arbeitsverhältnis mit einem dänischen Arbeitgeber steht. Zu empfehlen ist daher, dass der betroffene ausländische Mitarbeiter immer bei einer dänischen juristischen Person oder Einheit formell angestellt wird.