Erklärung der Dokumentationspflicht für dänische Konzerngesellschaften bis 31.12.2017

TRANSFER PRICING: Im Zuge der neuen OECD Richtlinien über Verrechnungspreise und deren Dokumentation wurde auch das dänische Steuerkontrollgesetz geändert und eine neue TP Dokumentationsgesetz erlassen, aus dem sich umfassende Dokumentationspflichten ableiten, von denen insbesondere Konzerngesellschaften betroffen sind. Bis zum 31.12.2017 müssen dänische Konzerngesellschaften eine Erklärung abgeben, dass sie von der umfassenden Dokumentationspflicht (Transfer Pricing) erfasst sind.

Jeder multinationale Konzern, der die konsolidierte Umsatzgröße von 5,6 Milliarden DKK im Einkommensjahr erreicht hat, trifft im Rahmen der neuen TP Regelungen die Verpflichtung einen Country to Country Report einzureichen. 

(Die Konzerndefinition findet sich im dänischen Jahresabschlussgesetzes und dem Steuerkontrollgesetz. Dabei stellt es auf den bestimmenden Einfluss einer Gesellschaft (Einheit) auf eine oder mehrere andere Einheiten im Wege der Stimmenmehrheit ab)

Der Country to Country Report soll eine Reihe Informationen von Land zu Land beinhalten, in denen Konzerngesellschaften unternehmerisch tätig sind. Dieser Bericht soll u.a.über Umsatz, Betriebsergebnis, Gezahlte Steuern und Kapitalverhältnisse, Anlagevermögen und Mitarbeiter informieren. In diesem Report werden auch alle Einheiten des Konzerns und deren steuerliche Zuordnung zu einem Land genannt. Die Informationen werden dann zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht, die diese entsprechenden OECD Regeln in das nationale Recht implementiert haben. Der Konzern prüft anhand des vorausgegangenen Jahresumsatzes, ob es von dieser Pflicht erfasst ist. Das Gesetz ist zum 1.1.2016 in Kraft getreten. Wenn der Konzern einen gesamten Jahresumsatz von 5,6 Milliarden DKK in 2015 erreicht hat, war es 2016 von diesen Regeln erfasst. Der Country to Country Report muss dann spätestens mit Ablauf des Einkommensjahres 2017 eingereicht werden.

Sofern man in 2016 den vorgegebenen Mindestumsatz als Konzern erreicht, muss der Country to Country report entsprechend ein Jahr später abgegeben werden.

Unterlässt es das Unternehmen, den Dokumentationspflichten des dänischen TP Dokumentationsgesetzes nachzukommen, hat das Finanzamt die Möglichkeit ein Bußgeld von bis zu 250.000 DKK zu erlassen. Dieses Bußgeld kann um weitere 10% der eventuell eintretenden Einkommensänderung infolge der TP Kontrolle erhöht werden.

Jede dänische konzernverbundene Gesellschaft muss in einer Erklärung vorab zu erkennen geben, dass es Teil eines internationalen Konzerns ist, welcher diese Umsatzvoraussetzung erfüllt hat und somit zur Einreichung eines Country to Copuntry Reports verpflichtet ist. Im Rahmen dieser Erklärung nennt die dänische Gesellschaft den ultimativen Eigentümer des Konzerns, dessen Steuernummer und das Land, dessen Jurisdiktion diese Einheit unterfällt. Ferner erklärt es, dass es dieser ultimativer Eigentümer ist, der in seinem Sitzland den obligatorischen Country to Country Report einreichen wird. Sofern es eine andere Einheit des Konzerns ist, welche die Einreichungspflicht erfüllt, ist diese namentlich zu nennen und deren Sitzland.

Diese Erklärung des konzernverbundenen Unternehmens, indem es seine Dokumentationspflicht gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen hat, muss für das Einkommensjahr 2016 bis zum 31.12.2017 digital eingereicht werden.

 


Dezember 2017