Entsendung nach Dänemark: Wissenswertes zur RUT-Anmeldung

Deutsche Unternehmen, die zur Ausführung von Dienstleistungen in Dänemark Mitarbeiter entsenden, müssen sich im dänischen RUT-Register anmelden. Nur in seltenen Fällen besteht keine Anmeldepflicht.

Grundsätzliche Anmeldepflicht
Alle ausländischen Unternehmer müssen sich im dänischen RUT-Register anmelden. Über das Unternehmen und die Dienstleistung sind u.a. folgende Informationen anzugeben:

  • Dauer der Dienstleistung 
  • Auftraggeber und dessen CVR-Nummer bzw. die des ersten dänischen Unternehmens in der Lieferkette 
  • Adresse der Dienstleistungsausführung / Baustelle 
  • Ansprechpartner während der gesamten Auftragsdauer

Für jeden entsandten Mitarbeiter sind u.a. folgende Informationen anzugeben:

  • Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit 
  • Passkopie oder Ausweiskopie 
  • Dauer der Entsendung 
  • Sozialversicherungsnachweis mit der Möglichkeit, den A1-Nachweis hochzuladen.

Kontrolle und Sanktionen bei Nichteinhaltung
Das dänische Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert bei Baustellenkontrollen auch, ob eine gültige RUT-Anmeldung vorliegt. Bei fehlender oder fehlerhafter RUT-Meldung können Geldbußen von 10 000 DKK bzw. 20 000 DKK ausgestellt werden.

Ab Juli 2018 kann die Behörde bei fehlender RUT-Meldung auch Geldbußen in Form von Tagessätzen für jeden Tag der fehlenden Anmeldung verhängen.

Konsequenzen der RUT-Meldung
Haben Sie Mitarbeiter im RUT angemeldet, erhalten Sie im folgenden Quartal von "Samlet Betaling" eine Zahlungsaufforderung für den AFU-Beitrag. Dieser beträgt 7,20 DKK pro Jahr pro Vollzeitmitarbeiter. Bei kurzer Entsendedauer sind die Beträge daher sehr gering.

Über das RUT-Register werden auch die Gewerkschaften auf ausländische Dienstleister aufmerksam. Nach dänischem Recht haben sie die Möglichkeit, auch ausländische Unternehmen durch Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluss von Tarifverträgen zu bewegen.

Weitere Informationen und Unterstützung
Auf den Websites des dänischen Gewerbeamtes und der dänischen Gewerbeaufsicht finden Sie Fragen und Antworten zur RUT-Anmeldung auch auf Deutsch: https://indberet.virk.dk/myndigheder/stat/ERST/Register_Fr_auslndische_Dienstleister_RUT#tab2

Auf unserer Website finden Sie unter Entsendung ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen und Ausnahmeregeln zum RUT. Gern beraten wir Sie zur Anmeldepflicht und übernehmen die RUT-Meldungen für Sie.

Juni 2018