Entsendung: Haben Sie an alles gedacht?

Andere Länder, andere Sitten. Auch wenn Ihre Entsendung nach Dänemark nur kurze Zeit dauert, müssen Sie die in Dänemark geltenden Bestimmungen einhalten. An welche Punkte Sie denken sollten, haben wir in einer Checkliste für Sie zusammengefasst.

Vor Abreise Ihrer Mitarbeiter sollten Sie dafür sorgen, dass folgende Fragen geklärt sind:

  1. RUT-Anmeldung erforderlich? 
  2. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erforderlich? 
  3. Werden anerkennungspflichtige Tätigkeiten ausgeführt, z.B. Schweißen, Elektroarbeiten etc.? 
  4. Muss ein dänischer Sicherheitsbeamter ernannt werden? 
  5. Welche Mindestarbeitsbedingungen müssen eingehalten werden? Welcher Mindestlohn ist maßgeblich? 
  6. Gibt es einen Entsendevertrag, der alle Sonderregeln für den Auslandseinsatz regelt, z.B. Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten, Unterkunft? 
  7. Wie verhalten wir uns gegenüber Gewerkschaftsanfragen? 
  8. Welche Dokumente benötigen wir für eine Baustellenkontrolle? 
  9. Liegt für jeden Mitarbeiter ein gültiger Sozialversicherungsnachweis vor? 
  10. Werden die Mitarbeiter in Dänemark steuerpflichtig? 
  11. Muss das Unternehmen zur dänischen Umsatzsteuer angemeldet werden? 
  12. Begründen die Tätigkeiten eine steuerliche feste Betriebsstätte in Dänemark? Körperschaftsteuerpflicht? 
  13. Können wir unsere deutschen Autos in Dänemark verwenden?

Wir beraten Sie gern
Oftmals sind viele Fragen gleichzeitig und in kurzer Zeit zu klären. Häufig sind dabei verschiedene Abteilungen eines Unternehmens involviert, z.B. Personalabteilung, Montageplanung, Finanzbuchhaltung etc. Wir helfen Ihnen, Ihren Einsatz auch kurzfristig gut zu organisieren und stehen Ihnen als einheitlicher Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

 

Juni 2018