Entsendung / RUT-Anmeldung: Wann ist sie nicht erforderlich?

In den meisten Fällen müssen deutsche Unternehmen, die zur Ausführung von Dienstleistungen in Dänemark Mitarbeiter entsenden, sich im dänischen RUT-Register anmelden. Lesen Sie hier, in welchen Fällen keine Anmeldepflicht besteht.

In folgenden Fällen ist keine RUT-Anmeldung erforderlich:

  1. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen, hierunter Forscher, Referenten u. a., die eingeladen wurden, um zu unterrichten oder einen Vortrag zu halten.
  2. Teilnahme von professionellen Künstlern an einzelnen künstlerischen Anlässen. 
  3. Teilnahme an Geschäftsreisen für ausländische Firmen oder Gesellschaften, die keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark haben. 
  4. Teilnahme professioneller Sportler und Trainer an einzelnen größeren sportlichen Anlässen und Probetraining in einem dänischen Sportclub. 
  5. Lieferung von Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschlüsse und Abschlussprüfung für bis zu 8 Tage
  6. Konzerninterne Entsendung für bis zu 8 Tage. Dies gilt nicht, wenn die Dienstleistung Bauleistungen, Land- und Forstwirtschaftsleistungen sowie Gärtnereileistungen, Reinigungsleistungen, hierunter Fensterputzen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe betreffen. 
  7. Kabotagefahrten gem. EU-Verordnung Nr. 1072/2009 vom 21.10.2009 über gemeinsame Regeln zum Markt für internationalen Gütertransport. 
  8. Monteur-Regel

Monteur-Regel
Nach dieser Regel ist keine Anmeldung erforderlich, wenn folgende drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1. Die Lieferung der Dienstleistung dauert nicht länger als acht Tage und
2. die Dienstleistung erfolgt als Teil der Lieferung einer technischen Anlage oder technischen Installation und
3. der entsandte Mitarbeiter oder der Selbständige hat die Aufgabe , eine technische Anlage oder Installation zu montieren, installieren, warten, reparieren oder hierüber zu informieren oder eine alte Maschine, technische Anlage oder Installation außer Betrieb zu nehmen oder abzubauen.

Empfehlung
Die Ausnahmeregeln werden streng ausgelegt und insbesondere die Monteurregel gilt nur in Ausnahmefällen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, eine Anmeldung vorzunehmen, da der AFU-Beitrag wesentlich geringer ist als eine eventuelle Geldbuße wegen fehlender RUT-Anmeldung.

Weitere Informationen und Unterstützung
Auf den Websites des dänischen Gewerbeamtes und der dänischen Gewerbeaufsicht finden Sie Fragen und Antworten zur RUT-Anmeldung auch auf Deutsch: https://indberet.virk.dk/myndigheder/stat/ERST/Register_Fr_auslndische_Dienstleister_RUT#tab2
Auf unserer Website finden Sie unter Entsendung ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen und Ausnahmeregeln zum RUT. Gern beraten wir Sie zur Anmeldepflicht und übernehmen die RUT-Meldungen für Sie.

 

Juni 2018