e-Rechnungen an staatliche Stellen (NemHandel)
UMSATZSTEUER: Rechnungen an dänische Unternehmen oder Einrichtungen der öffentlichen Hand müssen zwingend in einem bestimmten Datenformat übermittelt werden. Papierrechnungen bzw. Rechnungen als pdf-Datei per E-Mail sind nicht zulässig.
In Dänemark ist der gesamte Geschäftsablauf der öffentlichen Hand digitalisiert, von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung einer Rechnung. Staatliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Rechnungen nur dann anzunehmen, wenn diese als elektronische Rechnungen ("e-faktura") über den sogenannten NemHandel, d.h. in einem bestimmten Datenformat (OIOUBL) über einen bestimmten Transportstandard (OIORASP) versandt werden.
Zu diesem Zweck verfügen alle am Handelsverkehr teilnehmenden staatlichen Stellen über eine eigene 13-ziffrige GLN-Nummer (EAN), die mit einem einzigartigen elektronischen Briefkasten vergleichbar ist.
Je nach Datenvolumen und bestehenden Voraussetzungen gibt es hinsichtlich des NemHandel-Programms unterschiedliche Lösungen.
Sofern nur gelegentlich e-Rechnungen oder e-Gutschriften an öffentliche Stellen versandt werden sollen, können solche e-Rechnungen über die Homepage des dänischen Gewerbeamtes www.virk.dk manuell erstellt und übersandt werden.
Dies übernimmt auch gerne die AHK Dänemark für Sie, wenn Sie uns Ihre Rechnung als pdf-Datei per E-Mail übersenden.
Sollen e-Rechnungen in größerer Zahl übersandt werden, könnte es sich anbieten, diese direkt über Ihr Buchhaltungsprogramm selbst zu übersenden.
Das erforderliche Funktionszertifikat nebst digitaler Signatur erhalten auch ausländische Unternehmen, die über eine dänische Steuer-/Gewerbenummer („CVR-Nummer“) verfügen. Darüber hinaus gibt es fertige Add-on-Lösungen auf dem Markt, die vom eigenen Buchhaltungsprogramm angesteuert werden können. Außerdem gibt es Anbieter, die Ihre per E-Mail übersandten Rechnungen scannen und weiterleiten.
Über alle Fragen rund um das Thema „e-Faktura“ beraten wir Sie gern.
Veröffentlicht im Oktober 2017