Dienstwagen - was ist wie zu versteuern?

Vielleicht haben Sie bereits einen Dienstwagen in Dänemark, oder Sie haben vor, einen zu erwerben. BDO klärt Sie auf und gibt Ihnen eine Reihe von Steuertipps bei der Nutzung von Lieferwagen, PKWs oder anderen Typen von Dienstwagen.

Steuern zahlen muss nur, wer einen Dienstwagen auch privat nutzt. Die Steuern hingegen bleiben gleich, egal ob Sie 5.000 km oder 25.000 km privat fahren.

Die Vorschriften für die Besteuerung von Firmenwagen gelten in erster Linie dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen PKW mit weißen Nummernschildern zur Verfügung stellt. Dabei spielt der Fahrzeugtyp keine Rolle. Die Vorschriften gelten demnach auch für Wagen mit gelben Nummernschildern, sowie für die Sonderfahrzeuge mit gelb-weißen Nummernschildern.

Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
Fahrten zwischen dem eigenen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz werden als private Reisen angesehen. Wird also ein Dienstwagen mit nach Hause genommen, löst das eine allgemeine Steuerpflicht aus. Es gibt hierfür jedoch bestimmte Ausnahmen.

In Fällen, wo ein Dienstwagen für private Fahrten genutzt wird, wie z.B. beim Pendeln zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, sind die Vorschriften der Dienstwagenbesteuerung völlig eindeutig.

Der zu versteuernde Wert
Der zu versteuernde Wert eines freien Dienstwagens ergibt sich aus der Summe zweier Beträge. Zum einen werden 25 % auf den Teil des Fahrzeugwerts fällig, der 300.000,- DKK nicht übersteigt. Auf die restliche Summe entfallen 20 %. Zum anderen muss die Hälfte der jährlichen Kfz-Steuern des Wagenbesitzers versteuert werden.

Der Fahrzeugwert ist ein technischer Begriff, der sich unter anderem am Alter des Fahrzeugs orientiert. Der Fahrzeugwert wird immer auf mindestens 160.000,- DKK festgelegt, auch wenn das Fahrzeug günstiger erworben wurde.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Dienstwagen in Dänemark, finden Sie in der Gesamtausgabe unter: https://www.bdo.de/de-de/services/im-fokus/danemark-desk