Denken Sie daran, sich ausländische Vorsteuern erstatten zu lassen!

Die Frist zur Erstattung ausländischer Umsatzsteuern des Jahres 2018 endet am 30. September. Bei Fristversäumnis entfällt die Möglichkeit der Erstattung endgültig.

Der Erstattungsantrag betrifft meist Rechnungen von Hotels, Restaurants oder Tankstellen, die Unternehmen bei Geschäftsreisen erhalten haben. Sofern das Unternehmen im jeweiligen Staat umsatzsteuerlich registriert ist, muss dieser gesonderte Erstattungsantrag nicht gestellt werden.

Der Erstattungsantrag ist in digitaler Form über das Finanzamt des Heimatlandes einzureichen. Von dort wird er an das zuständige ausländische Finanzamt weitergeleitet.

Oftmals erweist sich der Antrag als kompliziert, weil gewisse Formvorschriften nicht eingehalten werden oder Beschränkungen beim Vorsteuerabzug bestehen. Die Handelskammer hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung in Dänemark.