Möglichkeiten der Darlehensaufnahme aufgrund der Corona-Pandemie

Um die Liquidität der Unternehmen in der Corona-Pandemie zu stärken, ermöglicht die dänische Regierung Darlehensaufnahmen für die Lohnsteuer, den Arbeitsmarktbeitrag und die Umsatzsteuer.

09.02.2021

Umsatzsteuerdarlehen
Unternehmen, die zum 1.03. ein Umsatzsteuerdarlehen aufnehmen möchten, müssen die aktuelle Umsatzsteuerzahllast zuvor nicht einzahlen. Der zu zahlende Betrag muss allerdings wie gewöhnlich gemeldet werden. 

Das Darlehen kann ab März beantragt werden und die Steuerbehörde wird demnächst eine Anleitung für die Beantragung bereitstellen. 

Lohnsteuer- und Arbeitsmarktbeitragdarlehen
Zudem teilte die dänische Steuerbehörde mit, dass kleine und mittlere Unternehmen ab dem 03.02. bis 31.03. die von ihnen für August und Dezember rechtzeitig angegebene Lohnsteuer und Arbeitsmarktbeitrag als zinsloses Darlehen beantragen können.

  • Anträge auf Auszahlung müssen über virk.dk gestellt werden
  • Das Darlehen muss bis zum 01.11.21 zurückgezahlt werden

Bei Fragen hinsichtlich der neuen Darlehensanträge stehen wir Ihnen unter tax@handelskammer.dk zur Verfügung.