Dänische „Unternehmergesellschaft“ abgeschafft

Die dänische „Unternehmergesellschaft“ (IVS) wurde abgeschafft und das Stammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht (ApS) reduziert.

Seit dem 15. April 2019 ist es nicht mehr möglich, eine Unternehmergesellschaft (IVS) in Dänemark (ähnlich einer UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland), zu gründen. Zeitgleich mit Abschaffung der Unternehmergesellschaften wurden auch die Kapitalanforderungen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht (ApS) von 50.000 DKK auf 40.000 DKK (ca. 5.400 EUR) gesenkt.

Die IVS war besonders beliebt, da die Kapitalanforderung allein 1 DKK betrug. Sie wurde erst 2014 nach dem Vorbild der englischen limited und der deutschen UG eingeführt. Die Gesellschaftsform wurde jedoch oft missbraucht, die Steuerrückstände der IVS waren fast doppelt so hoch wie bei Einzelunternehmen. Daher wurde beschlossen, sie abzuschaffen.

Gleichzeitig wurde die Kapitalanforderung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) von 50.000 DKK auf 40.000 DKK (ca. 5.400 EUR) gesenkt. Damit erfolgte eine Anpassung an die Kapitalanforderungen in den übrigen skandinavischen Ländern.

Alle bestehenden Unternehmergesellschaften müssen sich innerhalb von zwei Jahren neu registrieren. Die Unternehmergesellschaften müssen nunmehr als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht (ApS) eingetragen werden, was bedeutet, dass das Stammkapital von nun 40.000 DKK erreicht sein muss. Unternehmergesellschaften, die bereits über genügend Eigenkapital verfügen, um die neue Stammkapitalanforderung von 40.000 DKK zu erfüllen, können einfach neu registriert werden.

Wenn das Stammkapital und die Rücklagen der Unternehmergesellschaft zum Zeitpunkt der Umregistrierung jedoch nicht mindestens 40.000 DKK betragen, muss eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden.

Grundsätzlich muss im Zusammenhang mit der Umregistrierung eine Revisionserklärung erstellt werden, aus der hervorgeht, dass das Kapital vorhanden ist. Die erneute Registrierung kann jedoch auch ohne eine solche Erklärung erfolgen, wenn ein aktueller geprüfter Jahresabschluss nebst einer Erklärung der Geschäftsführung vorliegt, dass das notwendige Eigenkapital vorhanden ist.

Findet diese Umregistrierung mit möglicher notwendiger Kapitalerhöhung nicht bis zum 15. April 2021 statt, wird die Unternehmergesellschaft vom dänischen Handelsregister zwangsgelöscht.

Bei der Umregistrierung Ihres Unternehmens sind wir Ihnen gern behilflich.


Andersen Partners ist eine moderne Anwaltskanzlei, die Rechtsberatung auf hohem Niveau in allen Fachbereichen anbietet. Andersen Partners hat Büros in Kolding, Odense, Hamburg und Flensburg und beschäftigt insgesamt etwa 100 Mitarbeiter, darunter 50 Juristen. Insbesondere verfügt Andersen Partners über umfassende Erfahrung mit der Lösung von Aufgaben verschiedenster Art für sowohl deutsche als auch dänische Mandanten in deutsch-dänischen Rechtsbeziehungen. Insoweit hat Andersen Partners seine juristischen und sprachlichen Kompetenzen in einem zweisprachigen Team gebündelt – dem German Desk. Für das German Desk von Andersen Partners sind sowohl dänische als auch deutsche Anwälte tätig, so dass eine kompetente Beratung ohne sprachliche Hindernisse gesichert ist.