Dänische Rotationsordnung im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld
Dank der Rotationsordnung können Mitarbeiter nach Hause geschickt werden, ohne gleichzeitig entlassen werden zu müssen.
Arbeitgeber können aufgrund der Coronakrise Mitarbeiter nach Hause schicken, ohne sie zu kündigen. Der Arbeitgeber erhält dann für diesen Zeitraum, in dem der Mitarbeiter nicht arbeitet, Lohnkompensation vom Staat (Kurzarbeitergeld).
Das dänische Gewerbeamt hat nun bestätigt, dass während dieses Zeitraums der Arbeitgeber die Mitarbeiter im Wechsel arbeiten lassen kann.
Mit dieser Möglichkeit einer Rotationsordnung können die Unternehmen die Arbeit flexibler gestalten.
Beispiel:
Man kann beispielsweise Teile der Belegschaft nach Hause schicken und Sie dann in Gruppen/Schichten arbeiten lassen. Eine Gruppe arbeitet in einer Woche und die andere Gruppe in der Folgewoche usw. Im Rahmen der Antragstellung auf Kurzarbeitergeld muss man lediglich angeben, an wie vielen Tagen während der Rotationsphase man den einzelnen Mitarbeiter zur Arbeit einberufen möchte.
Um als Arbeitgeber Lohnkompensation zu erhalten, müssen im Durchschnitt mindestens 30 Prozent der Belegschaft nach Hause geschickt worden sein. Es können in dem beantragten Zeitraum deshalb auch phasenweise weniger als 30 Prozent der Arbeitnehmer in Kurzarbeit sein, wenn zu anderen Zeiten über 30 Prozent erreicht werden.